Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!

4,80 Stern(e) 13 Votes
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!
>> Zum 1. Beitrag <<

D

DaniMartinez

Also die Genehmigung kam an Euch. Daraus lese ich, Ihr seid die Bauherren, keine Käufer eines Bauträgerhauses. Was ist dann damit gemeint, daß Ihr mit dem Planungsbüro "zusammen" baut - welche Aktien haben die in der Sache drin ?

Änderungen zwischen den Entwurfs- und den Bauantragsplänen hätten Euch mitzuteilen gehört. Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.

Ich vollziehe nicht nach, weshalb die Änderung der Fensterlage zu einer Änderung der Raumgrößen geführt hat (und warte also auf Deine Planzeichnungen). Normalerweise sind es die Bauherren, die "während der Fahrt" noch die Fenster verschieben. Was einen Architekten dabei reiten könnte, erschließt sich mir nicht. Vom Urheberrecht allein sehe ich das nicht gedeckt.
Also die Genehmigung kam an Euch. Daraus lese ich, Ihr seid die Bauherren, keine Käufer eines Bauträgerhauses. Was ist dann damit gemeint, daß Ihr mit dem Planungsbüro "zusammen" baut - welche Aktien haben die in der Sache drin ?

Änderungen zwischen den Entwurfs- und den Bauantragsplänen hätten Euch mitzuteilen gehört. Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.

Ich vollziehe nicht nach, weshalb die Änderung der Fensterlage zu einer Änderung der Raumgrößen geführt hat (und warte also auf Deine Planzeichnungen). Normalerweise sind es die Bauherren, die "während der Fahrt" noch die Fenster verschieben. Was einen Architekten dabei reiten könnte, erschließt sich mir nicht. Vom Urheberrecht allein sehe ich das nicht gedeckt.
Wir haben mit dem Planungsbüro die weitere Zusammenarbeit vereinbart, dass die die Entwurfspläne für den Bauantrag erstellen und einreichen,die Ausschreibung der Gewerke übernehmen, die Bauleitung, etc.

Wie sich die Raumgröße ändert zeigen die Bilder, die ich eingefügt habe! In den Emtwurfsplänen waren die Fenster der Südseite von EG und KG nicht plan! Anstatt jetzt aber das Fenster im EG um die entsprechenden 55cm nach links zu verschieben, hat der Architekt in der Ausführungsplanung das Fenster/Tür im KG um 55cm nach rechts verschoben!
Dadurch ist das mittlere Zimmer im KG kleiner geworden und das andere Zimmer größer mit einem Versatz durch die Treppe, der so auch nicht geplant war! Ich hoffe man kann das auf dem Bildern erkennen !!
Warum der Architekt nicht einfach das Fenster im EG um die entsprechenden cm nach links verschoben hat, was keinerlei räumliche Änderungen nach sich gezogen hätte, weiß ich aktuell noch nicht, da eine Antwort noch aussteht!
Erdgeschoss Bauantragsplan.jpg

Untergeschoss Bauantragsplan.jpg

Untergeschoss geänderte Ausführungsplanung.jpg
 
G

guckuck2

Werde euch auf dem Laufenden halten was als Antwort kommt! Mit reicht nicht meinte ich die 1.000€ für einen möglichen Rückbau! Das wird etwas mehr werden… ‍♂
Die 1000€ sind ja auch nicht für einen etwaige Rückbau, der unverhältnismäßig ist, sondern das „Schmerzensgeld“ für die falsch stehende Wand. Siehe:
Ein vollständiger Rückbau ist nicht verhältnismäßig. Man einigt sich und versucht, ein Gimmick beim GU rauszuschlagen.
Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.
Das ist schlicht falsch. Verschobenes Fenster, verschobene Innenwand, ist für die Baugenehmigung irrelevant.

Man möge bitte auch Berücksichtigen, dass für den Bauantrag noch gar keine Ausführungsplanung (1:50) vorliegt.

Bin gespannt was das Planungsbüro anbietet.
 
D

DaniMartinez

Die 1000€ sind ja auch nicht für einen etwaige Rückbau, der unverhältnismäßig ist, sondern das „Schmerzensgeld“ für die falsch stehende Wand. Siehe:




Das ist schlicht falsch. Verschobenes Fenster, verschobene Innenwand, ist für die Baugenehmigung irrelevant.

Man möge bitte auch Berücksichtigen, dass für den Bauantrag noch gar keine Ausführungsplanung (1:50) vorliegt.

Bin gespannt was das Planungsbüro anbietet.
Stimmt hatte ich falsch verstanden mit den 1.000€! Was wäre denn ein adäquates Angebot was man annehmen sollte, falls was angeboten wird? Hat schon jemand so etwas mitgemacht?
 
M

Myrna_Loy

Versteh ich die Zeichnung richtig, dass es in beiden Zimmern eine Tür und ein Fenster nach außen gibt und vorher in dem einen Kinderzimmer nur ein Fenster geplant war?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

War es eine Bedingung im Vertrag gleich grosse KZ zu bekommen?

Die Aenderung hat doch architektonische Gruende. Sieht einfach Blödsinn aus wenn die Linien von den Fenstern sich oben und unten nicht treffen. ;) Das haette man aber bei den Ansichten sehen muessen. Zeig uns die doch mal vom Bauantrag.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfamilienhaus,Zwei Varianten Grundriss vom Architekt 39
2Aufteilung?! Kleines Zimmer / starke Schräge / Heizkörper 61
3Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt 10
4Wie lange muss man auf den Bauantrag der Baufirma warten? 10
5Bauantrag wird immer komplizierter! 20
6Praxistaugliche Größe für Fenster und Rollladen 13
7Architekt total geschlampt - Erfahrungen? 17
8Kleinstmögliches Fenster für Lüftung Hauswirtschaftsraum 22
9Einfamilienhaus vom Architekt 150m² Verbesserungsvorschläge und Ideen gesucht 75
10Einbruchschutz - WK2 auf WK3 Fenster aufrüsten - Meldeanlage? 65
11Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das? 19
12Fenster im Gäste-WC/Gästezimmer trotz Garage möglich? 33
13OG Zimmer ausbauen - Genehmigung notwendig? 10
14Grundriss-Angebot vom Architekt - eure Meinung 11
15Grundrissfrage, Treppe, Fenster, Ausrichtung 12
16Grundriss Einfamilienhaus geplant, Fenster gefallen uns 43
17Bauantrag ohne Höhenvermessung? 15
18Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position 29
19Garage doch höher als im Bauantrag 28

Oben