Während das vorherige Planungsstadium noch auf Vierteldezimeter "genau" war, wurden in der Ausführungszeichnung reale Maße gemauerter Wände verwendet. Die Wand zwischen den Kinderzimmern war vorher nicht eindeutig bestimmbar, nun ist sie offenbar gemauert worden. Sie ist vermutlich aussteifend, aber nicht tragend, d.h. sie kann versetzt werden. Damit das größere Kinderzimmer bei der weitestmöglichen Rückänderung nicht seine Balkontür verliert, würde ich die neue Wand bis etwa zum Schreibtisch stehen lassen und danach in die Linie der treppenbegrenzenden Wand schwenken. Diese Korrektur sollte für Euch kostenfrei erledigt werden. Mit der verbleibenden kleinen Größenungleichheit werdet Ihr leben müssen. Das finden aber selbst Zwillingskinder garnicht so schlecht. Verstehe ich recht, daß der Entwurf eine Eigenplanung ist, und Ihr diesen einem Planungsbüro nur zum bauantragskonformen Reinzeichnen und anschließender Ausschreibung / Vergabe gegeben habt ?
Das ist schlicht falsch. Das verschobene Fenster ist nicht relevant, wohl aber verschieben sich mit der Innenwand auch die Raumvolumina für die Heizlastberechnung. Die Statik bleibt bei einer nichttragenden Wand unberührt.