Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!

4,80 Stern(e) 13 Votes
D

DaniMartinez

Also die Genehmigung kam an Euch. Daraus lese ich, Ihr seid die Bauherren, keine Käufer eines Bauträgerhauses. Was ist dann damit gemeint, daß Ihr mit dem Planungsbüro "zusammen" baut - welche Aktien haben die in der Sache drin ?

Änderungen zwischen den Entwurfs- und den Bauantragsplänen hätten Euch mitzuteilen gehört. Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.

Ich vollziehe nicht nach, weshalb die Änderung der Fensterlage zu einer Änderung der Raumgrößen geführt hat (und warte also auf Deine Planzeichnungen). Normalerweise sind es die Bauherren, die "während der Fahrt" noch die Fenster verschieben. Was einen Architekten dabei reiten könnte, erschließt sich mir nicht. Vom Urheberrecht allein sehe ich das nicht gedeckt.
Also die Genehmigung kam an Euch. Daraus lese ich, Ihr seid die Bauherren, keine Käufer eines Bauträgerhauses. Was ist dann damit gemeint, daß Ihr mit dem Planungsbüro "zusammen" baut - welche Aktien haben die in der Sache drin ?

Änderungen zwischen den Entwurfs- und den Bauantragsplänen hätten Euch mitzuteilen gehört. Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.

Ich vollziehe nicht nach, weshalb die Änderung der Fensterlage zu einer Änderung der Raumgrößen geführt hat (und warte also auf Deine Planzeichnungen). Normalerweise sind es die Bauherren, die "während der Fahrt" noch die Fenster verschieben. Was einen Architekten dabei reiten könnte, erschließt sich mir nicht. Vom Urheberrecht allein sehe ich das nicht gedeckt.
Wir haben mit dem Planungsbüro die weitere Zusammenarbeit vereinbart, dass die die Entwurfspläne für den Bauantrag erstellen und einreichen,die Ausschreibung der Gewerke übernehmen, die Bauleitung, etc.

Wie sich die Raumgröße ändert zeigen die Bilder, die ich eingefügt habe! In den Emtwurfsplänen waren die Fenster der Südseite von EG und KG nicht plan! Anstatt jetzt aber das Fenster im EG um die entsprechenden 55cm nach links zu verschieben, hat der Architekt in der Ausführungsplanung das Fenster/Tür im KG um 55cm nach rechts verschoben!
Dadurch ist das mittlere Zimmer im KG kleiner geworden und das andere Zimmer größer mit einem Versatz durch die Treppe, der so auch nicht geplant war! Ich hoffe man kann das auf dem Bildern erkennen !!
Warum der Architekt nicht einfach das Fenster im EG um die entsprechenden cm nach links verschoben hat, was keinerlei räumliche Änderungen nach sich gezogen hätte, weiß ich aktuell noch nicht, da eine Antwort noch aussteht!
Erdgeschoss Bauantragsplan.jpg

Untergeschoss Bauantragsplan.jpg

Untergeschoss geänderte Ausführungsplanung.jpg
 
G

guckuck2

Werde euch auf dem Laufenden halten was als Antwort kommt! Mit reicht nicht meinte ich die 1.000€ für einen möglichen Rückbau! Das wird etwas mehr werden… ‍♂
Die 1000€ sind ja auch nicht für einen etwaige Rückbau, der unverhältnismäßig ist, sondern das „Schmerzensgeld“ für die falsch stehende Wand. Siehe:
Ein vollständiger Rückbau ist nicht verhältnismäßig. Man einigt sich und versucht, ein Gimmick beim GU rauszuschlagen.
Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.
Das ist schlicht falsch. Verschobenes Fenster, verschobene Innenwand, ist für die Baugenehmigung irrelevant.

Man möge bitte auch Berücksichtigen, dass für den Bauantrag noch gar keine Ausführungsplanung (1:50) vorliegt.

Bin gespannt was das Planungsbüro anbietet.
 
D

DaniMartinez

Die 1000€ sind ja auch nicht für einen etwaige Rückbau, der unverhältnismäßig ist, sondern das „Schmerzensgeld“ für die falsch stehende Wand. Siehe:




Das ist schlicht falsch. Verschobenes Fenster, verschobene Innenwand, ist für die Baugenehmigung irrelevant.

Man möge bitte auch Berücksichtigen, dass für den Bauantrag noch gar keine Ausführungsplanung (1:50) vorliegt.

Bin gespannt was das Planungsbüro anbietet.
Stimmt hatte ich falsch verstanden mit den 1.000€! Was wäre denn ein adäquates Angebot was man annehmen sollte, falls was angeboten wird? Hat schon jemand so etwas mitgemacht?
 
M

Myrna_Loy

Versteh ich die Zeichnung richtig, dass es in beiden Zimmern eine Tür und ein Fenster nach außen gibt und vorher in dem einen Kinderzimmer nur ein Fenster geplant war?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

War es eine Bedingung im Vertrag gleich grosse KZ zu bekommen?

Die Aenderung hat doch architektonische Gruende. Sieht einfach Blödsinn aus wenn die Linien von den Fenstern sich oben und unten nicht treffen. ;) Das haette man aber bei den Ansichten sehen muessen. Zeig uns die doch mal vom Bauantrag.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfamilienhaus,Zwei Varianten Grundriss vom Architekt 39
2Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt 10
3Praxistaugliche Größe für Fenster und Rollladen 13
4OG Zimmer ausbauen - Genehmigung notwendig? 10
5Einfamilienhaus vom Architekt 150m² Verbesserungsvorschläge und Ideen gesucht 75
6Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das? 19
7Kleinstmögliches Fenster für Lüftung Hauswirtschaftsraum 22
8Einbruchschutz - WK2 auf WK3 Fenster aufrüsten - Meldeanlage? 65
9Bauantrag wird immer komplizierter! 20
10Architekt total geschlampt - Erfahrungen? 17
11Grundrissfrage, Treppe, Fenster, Ausrichtung 12
12Aufteilung?! Kleines Zimmer / starke Schräge / Heizkörper 61
13Grundriss-Angebot vom Architekt - eure Meinung 11
14Fenster im Gäste-WC/Gästezimmer trotz Garage möglich? 33
15Farbe Dachziegel zu Anthraziten Fenster 16
16Bodentiefe Fenster - wie Sofa stellen? 12
17Hausplan von Architekt 2 Geschosse mit Keller 18
18Ausführungsplanung, Umfang 22
19Treppenwange teilweise vor Fenster - Wange aussparen? 16

Oben