Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

Fuer einen Einspruch ist es nun wirklich etwas spaet. Die Mauer ist mMn 36 dick. Das sieht im Grundriss Anders aus. Leider kann man das Mass nicht lesen.

Ich sehe keine Rollladenkasten. Weder im Plan noch am Bauwerk.

Was wird denn die naechste Etage? Holzkonstruktion? Der Schnitt ist doch kein Ausfuehrungsplan? Da fehlen ja Alle Angaben.

Gegen die geaenderte Konstruktion kann man mMn aus technischer Sicht kein Problem erkennen. Was die verkleinerte WF angeht und die nicht plangerechte Ausfuehrung ist wohl wieder das gleiche Problem mangelhafte Bauaufsicht. Das haben wir doch damals schon gesagt.
 
H

HarvSpec

puh...
ich finde das schon ganz schön abenteuerlich, sowohl vom Kellerbauer, wie auch vom Bauleiter, sowas durchgehen zu lassen.

Vlt. ist es möhglich etwas wie eine erweiterte Gewährleistung zu vereinbaren. Genau da wo es dicht sein Soll (WU Beton) ist nun ein Stoß von 2 verschieden Materialien.
Kann gut sein, dass da nie im Leben was passieren wird, wenn aber da doch mal Wasser reinzieht und sich innen der Putz ablößt dann hätte ich schon gerne, dass der der es verbockt hat auch dafür gerade steht. Und das auch nach ablauf von vlt. 10 Jahren
 
11ant

11ant

Woran erkennt man denn eine Porenziegelwand in Ausführungsplänen?
Man erkennt in den (hier leider legendelos wiedergegebenen) Plänen verschiedene Schraffierungen, und daß eigentlich die seitlichen Wände die durchbindenden hätten sein sollen, und nicht die Fassadenwand. Im Plan hätte die auch ein WDVS sein sollen, und ist nun offenbar Porenziegel in der Gesamtstärke der WDVS-Wand geworden. Ihr solltet den "hier macht jeder, was er will" Bau zumindest in der Form in der er tatsächlich gebaut wird auch nachgenehmigen lassen. Die Genehmigung gilt nämlich nur für das, was beantragt wurde - nicht für einen ähnlichen Bau an der gleichen Stelle. Besprich´ Dich mit einem Anwalt, der sich auch mit Insolvenzrecht auskennt, wann Du dem "Planungsbüro" die Gretchenfrage nach seiner Haftpflichtversicherung stellst.
 
11ant

11ant

Ist die besagte Webseite hier im Forum verlinkt? Gerne auch als PN an mich senden, würde den Artikel sehr gerne lesen. Danke
Ich darf sie hier nicht verlinken, und per PN kannst Du mit mir nur extern kommunizieren (siehe Forensuche: 11ant gmx). An der von Dir zitierten Stelle findest Du aber den genauen Beitragstitel, den Du eigentlich nur (exakt, mit den Anführungszeichen) in die Gugelsuche einzugeben brauchst.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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