Danke
aber ich glaub mit 1.000€ kommt man nicht ganz hin!
Das macht man so: man einigt sich! …weil der Rückbau für das BU zwar machbar ist, aber letztendlich Du fast nur Nachteile hast bezüglich Zeit. Das BU wird nicht für Deine Bereitschaftszinsen aufkommen, noch für andere Kolateralschäden.
Ein vollständiger Rückbau ist nicht verhältnismäßig. Man einigt sich und versucht, ein Gimmick beim GU rauszuschlagen.
Wenn Ihr trotz Angebot prozessieren wollt: auch ein Richter würde das Missverhältnis zwischen beiden Zimmern nicht sehen und auf gesunden Menschenverstand plädieren.
Ich würde, wenn die Wand zu entfernen ist, diese trotz der Fenster vermitteln. Zb könnte man in beiden oder dem größeren Zimmer für das andere Zimmer einen Einbauschrank einmessen. Den Tischler zahlt der GU!
Nicht falsch verstehen: ich denke auch, dass die eigenständige Planung ein Unding ist.
Zeig mal den Geschossentwurf: vielleicht können wir bei der Wand und den beiden Räumen eine Idee sehen, die Du (noch) nicht siehst.