Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf

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Raiweired

AlexAmy schrieb:
- Könnte es Probleme geben, wenn die Pacht "sehr gering" wäre?
Nur für den Verpächter

Wieso kann der Verpächter Probleme bekommen, wenn er zu einer "sehr geringen Pacht" verpachtet oder auch vermietet?
Kann ich als Verpächter/Vermieter nicht den Preis selbst festlegen, wohlwissend das der Preis sehr niedrig ist? Gibt es Vorschriften,
in welcher Größenordnung die Pacht/Miete sein muss?

Gruß

Raiweired
 
B

Benutzer200

Wieso kann der Verpächter Probleme bekommen, wenn er zu einer "sehr geringen Pacht" verpachtet oder auch vermietet?
Weil es dann möglicherweise dazu kommen kann, dass Werbungskosten vom FA nicht mehr akzeptiert werden.
Kann ich als Verpächter/Vermieter nicht den Preis selbst festlegen, wohlwissend das der Preis sehr niedrig ist? Gibt es Vorschriften,
in welcher Größenordnung die Pacht/Miete sein muss?
Festlegen kannst Du, was immer Du möchtest. Musst dann aber mit den Konsequenzen leben.
Der Gesetzgeber hat die bisherige 66-Prozent-Grenze (der Vergleichsmiete) ab dem Jahr 2021 auf 50 Prozent reduziert. Allerdings mit einer Sonderregelung. Wenn die Miete bei weniger als 66 Prozent, aber mehr als 50 Prozent des Ortsniveaus liegt, gilt: Die Werbungskosten werden nur dann nicht gekürzt, wenn eine sogenannte Total-Überschussprognose für die nächsten 30 Jahre zu einem positiven Ergebnis führt.

Bei einem reinen Grundstück tut es nicht so weh. Bei einer Immobilie schon, wenn die Werbungskosten plötzlich nicht mehr wie gewünscht anerkannt werden.
 
R

Raiweired

Festlegen kannst Du, was immer Du möchtest. Musst dann aber mit den Konsequenzen leben.
Der Gesetzgeber hat die bisherige 66-Prozent-Grenze (der Vergleichsmiete) ab dem Jahr 2021 auf 50 Prozent reduziert. Allerdings mit einer Sonderregelung. Wenn die Miete bei weniger als 66 Prozent, aber mehr als 50 Prozent des Ortsniveaus liegt, gilt: Die Werbungskosten werden nur dann nicht gekürzt, wenn eine sogenannte Total-Überschussprognose für die nächsten 30 Jahre zu einem positiven Ergebnis führt.

Bei einem reinen Grundstück tut es nicht so weh. Bei einer Immobilie schon, wenn die Werbungskosten plötzlich nicht mehr wie gewünscht anerkannt werden.
Danke für Deine Antwort. Habe vor paar Minuten mal mit der Gemeinde gesprochen und nach einem Mietspiegel oder der Vergleichsmiete gefragt. Antwort > sowas haben wir nicht. Möchte ein neues Einfamilienhaus an meine Ex-Partnerin vermieten zu sagen wir mal 70% der Vergleichsmiete um die AfA zu bekommen. Wenn ich nun selbst eine Vergleichsmiete zusammenbastele und davon 70% als Miete ausrechne kann ich daneben liegen, wenn das Finanzamt von eine anderen Vergleichsmiete ausgeht. Wie kommt man den an den realistischen Wert einer Vergleichsmiete, kann man da das Finanzamt fragen?
 
A

AlexAmy

Alternativ, das Haus war ja nicht bewohnt und auch nicht vermietet, oder? Eigennutzung gilt z.B. auch für Wochenend- oder Ferienhäuser die selbst "genutzt" werden. Sobald hier der Garten zur Erholung "eigengenutzt" wurde, ist es wohl nicht zwingend, dass das Haus auch bewohnt war.
Ist das so? Wir gingen bisher davon aus, dass ein solches Grundstück tatsächlich "bewohnt" werden muss, um diesen Status zu erlangen. Gibt es hier einen rechtlichen Kniff oder sonstiges? Irgendwelche Quellverweise? (Das Grundstück wurde im Laufe der letzten Jahre tatsächlich beräumt und zumindest teilweise als Garten benutzt.)

Bzgl. der Motivation des Nicht-Verkaufs vor dem Ende der Spekulationsfrist: Die Besitzerin (wir kennen uns schon längere Zeit) ist etwas älter und ich glaube, dass sie hier einfach dem Staat partout kein (aus ihrer Sicht) unnötiges Geld in den Rachen werfen möchte. Und die Idee bzgl. des Grundstücks sowie der ggf. möglichen Pacht kamen von ihr, da wir nun schon seit längerer Zeit vergeblich suchen. Gleiches gilt für den Preis.

Wir werden uns noch etwas über das Grundstück informieren (vor allem bezüglich der Erschließung, das wusste sie aus dem Stehgreif selbst nicht ganz genau). Strom und Wasser liegen zu 100% an, nur beim Abwasser sind wir uns nicht ganz sicher. Und dann werden wir mit ihr nochmal das Gespräch suchen bzgl. eines direkten Verkaufs mit Möglichkeiten für eine Erstattung der Spekulationssteuer.
 
M

Myrna_Loy

Dann kannst Du nur hoffen, dass es keine Erben gibt, die eventuelle Absprachen anfechten können. Das wäre mir zu heikel.
 
B

Benutzer200

Wenn ich nun selbst eine Vergleichsmiete zusammenbastele und davon 70% als Miete ausrechne kann ich daneben liegen, wenn das Finanzamt von eine anderen Vergleichsmiete ausgeht. Wie kommt man den an den realistischen Wert einer Vergleichsmiete, kann man da das Finanzamt fragen?
FA fragen halte ich nicht für eine gute Idee. Ich argumentiere immer mit Mietspiegel oder Immo....scout.... Inseraten. Bisher ohne weitere Rückfragen.

Vergleichsmiete bedeutet übrigens Warmmiete. Nur zur Info.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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