Alternativ, das Haus war ja nicht bewohnt und auch nicht vermietet, oder? Eigennutzung gilt z.B. auch für Wochenend- oder Ferienhäuser die selbst "genutzt" werden. Sobald hier der Garten zur Erholung "eigengenutzt" wurde, ist es wohl nicht zwingend, dass das Haus auch bewohnt war.
Ist das so? Wir gingen bisher davon aus, dass ein solches Grundstück tatsächlich "bewohnt" werden muss, um diesen Status zu erlangen. Gibt es hier einen rechtlichen Kniff oder sonstiges? Irgendwelche Quellverweise? (Das Grundstück wurde im Laufe der letzten Jahre tatsächlich beräumt und zumindest teilweise als Garten benutzt.)
Bzgl. der Motivation des Nicht-Verkaufs vor dem Ende der Spekulationsfrist: Die Besitzerin (wir kennen uns schon längere Zeit) ist etwas älter und ich glaube, dass sie hier einfach dem Staat partout kein (aus ihrer Sicht) unnötiges Geld in den Rachen werfen möchte. Und die Idee bzgl. des Grundstücks sowie der ggf. möglichen Pacht kamen von ihr, da wir nun schon seit längerer Zeit vergeblich suchen. Gleiches gilt für den Preis.
Wir werden uns noch etwas über das Grundstück informieren (vor allem bezüglich der Erschließung, das wusste sie aus dem Stehgreif selbst nicht ganz genau). Strom und Wasser liegen zu 100% an, nur beim Abwasser sind wir uns nicht ganz sicher. Und dann werden wir mit ihr nochmal das Gespräch suchen bzgl. eines direkten Verkaufs mit Möglichkeiten für eine Erstattung der Spekulationssteuer.