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HnghusBY
Hallo zusammen,
heute lag ein Schreiben unseres GU's im Briefkasten in dem er aufgrund von "Corona" und "weltweit unerwartete Produktionsausfällen" mitteilt, dass unser im Vertrag garantiertes ("planmäßiges Einzugsdatum am XX.XX.XXXX") nicht eingehalten werden kann und auch "kein konkreter Ausblick" möglich sei. Er beruft sich auf "höhere Gewalt".
Das spannende ist, unser Bauvorhaben hat noch nicht begonnen und wir haben noch nicht einmal die Baugenehmigung vorliegen. Im Prinzip kündigt er einen Verzug an und hebelt damit unser im Vertrag festgehaltenes Einzugsdatum aus. Ich verstehe natürlich die Situation, frage mich allerdings, ob ich hier direkt handeln sollte/muss, um nicht am Ende ohne Ausgleich durch die Zahlung seiner Vertragsstrafe dazustehen. Diese ist im Vertrag festgehalten, greift jedoch nicht, wenn er den Verzug nicht zu verantworten hat.
Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung, aber vielleicht geht es aktuell auch anderen so, oder jemand hatte bereits einen ähnlichen Fall. Einen Verzug bereits jetzt anzukündigen obwohl der Bau noch nicht begonnen hat, halte ich für schwierig, noch hat er bis zum Einzugsdatum 12 Monate Zeit.
Unabhängig davon wäre bei einem kleinen Bauunternehmen natürlich ein begleitender Anruf auch wünschenswert gewesen, so liegt mir nur ein einfach postalisches Schreiben vor.
Habt ihr aktuell auch Terminprobleme/Verzug beim Bau?
heute lag ein Schreiben unseres GU's im Briefkasten in dem er aufgrund von "Corona" und "weltweit unerwartete Produktionsausfällen" mitteilt, dass unser im Vertrag garantiertes ("planmäßiges Einzugsdatum am XX.XX.XXXX") nicht eingehalten werden kann und auch "kein konkreter Ausblick" möglich sei. Er beruft sich auf "höhere Gewalt".
Das spannende ist, unser Bauvorhaben hat noch nicht begonnen und wir haben noch nicht einmal die Baugenehmigung vorliegen. Im Prinzip kündigt er einen Verzug an und hebelt damit unser im Vertrag festgehaltenes Einzugsdatum aus. Ich verstehe natürlich die Situation, frage mich allerdings, ob ich hier direkt handeln sollte/muss, um nicht am Ende ohne Ausgleich durch die Zahlung seiner Vertragsstrafe dazustehen. Diese ist im Vertrag festgehalten, greift jedoch nicht, wenn er den Verzug nicht zu verantworten hat.
Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung, aber vielleicht geht es aktuell auch anderen so, oder jemand hatte bereits einen ähnlichen Fall. Einen Verzug bereits jetzt anzukündigen obwohl der Bau noch nicht begonnen hat, halte ich für schwierig, noch hat er bis zum Einzugsdatum 12 Monate Zeit.
Unabhängig davon wäre bei einem kleinen Bauunternehmen natürlich ein begleitender Anruf auch wünschenswert gewesen, so liegt mir nur ein einfach postalisches Schreiben vor.
Habt ihr aktuell auch Terminprobleme/Verzug beim Bau?