Das nennt sich in dem Fall nicht Nießbrauch sondern Geh-Fahr- und Leitungsrecht, wie auf dem Lageplan angegeben.
Es darf aber nicht nur im Lageplan stehen, sondern es muss einen Eintrag im Grundbuch dazu geben. Dieser kann sich auf den Lageplan beziehen. Wenn es den noch nicht gibt solltest du den eintragen lassen, kann man beim notariellen Kaufvertrag in einem Aufwasch machen.
Allerdings benötigst du um vollständig Rechtssicherheit zu haben auch noch einen Eintrag im Baulastenverzeichnis. Also quasi eine Baulast auf dem Grundstück des anderen Besitzers, dass er diesen Streifen auch freihalten muss!
Grundbuch ist Privatrecht, Baulast öffentliches Recht. Du brauchst beides!