Wobei ja vorgesehen ist, dass das Aufkommen bei der Umstellung neutral bleibt. Man wird sehen wie der Plan in der Praxis funktioniert ;)
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde "versprochen", dass das Aufkommen bei der Umstellung neutral bleibt, es wurde aber nicht rechtlich zugesichert ... ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass die öffentlichen Stellen freiwillig auf zusätzliche Einnahmequellen verzichten. Ebenso wenig bin ich mir sicher, ob sich in der Politik jemand an Versprechen gebunden fühlt und habe eher den gegenteiligen Eindruck. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
@all:
Ich habe die Angaben gestern per Elster übermittelt. In unserem Fall war es sehr einfach, da (zumindest n dem Dokument für das Bundesland Sachsen) das Datum "Januar 2022" nicht geändert werden konnte und unser Haus erst in 2022 gebaut und bezogen wurde. Zuerst versuchte ich noch längere Zeit, unser Haus "irgendwie" in dem Dokument unterzubringen, hat aber nicht funktioniert. Somit habe ich wahrheitsgemäß nur das (im Januar 2022 noch) unbebaute Grundstück berücksichtigt und in dem Feld für Anmerkungen mitgeteilt, dass und wann gebaut/wir eingezogen sind und wann wir das Formular "Anzeige der Aufnahme der Nutzung" an die Bauaufsichtsbehörde geschickt haben. Ich gehe davon aus, das ist so in Ordnung.
--> Wenn es anderen Bauherren in Sachsen gelungen ist, das 2022 gebaute Haus in das Formular einzutragen und es absenden zu können, bin ich für eine Rückmeldung dankbar. Oder betrifft dieser eine Punkt auch andere Bundesländer? Nur aus Interesse. Danke. :) Außerdem interessieren mich auch alle anderen Meinungen und Einschätzungen zu diesem Thema.