Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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Yaso2.0

Yaso2.0

Ich habe die Seite die Seite „Grundsteuer für Privateigentüm“ vom Bundesamt für Finanzen genutzt.

Die Erklärung war gut zu erledigen, da für fast jedes Feld auch ein Beispielbild war, wo die benötigte Information (z. B. aus dem Grundbuch) gefunden werden kann.

Jetzt muss ich noch auf einen Freischaltcode fürs Absenden der Erklärung warten, der in einigen Tagen per Post kommen soll.

Solange man mit dem selben Browser und dem selben Gerät auf die Seite zugreift, kommt man auch immer wieder auf seine Erklärung, bei nutzen eines anderen Browsers/Gerätes müsste man wieder von vorne anfangen.

Sobald ich die erste Erklärung abgeschickt habe, werde ich das ganze dann noch für die vorherige Immobilie machen.

Irgendwer erzählte mir mal, dass nach umbautem Raum und Fensterflächen gefragt werden würde.
Solche Fragen kamen bei mir nicht auf. Es wurde lediglich nach der Wohnfläche gefragt.

Kann natürlich anders sein, wenn man bei den Fragen nach Kernsanierung etc. „Ja“ anwählt.

Vielleicht kann der ein oder andere ja mal berichten, ob es solche Fragen gibt, ich kenne einige Leute die richtig bammel davor haben, weil sie befürchten, dass sie die Unterlagen dazu nicht zusammen bekommen.
 
Tigerlily

Tigerlily

Die Seite kann leider nur in manchen Bundesländern verwendet werden :(, denn

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben, nutzbar. Das sind folgende elf Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ leider nicht verwendet werden.

Elster macht nicht so viel Spaß, wir hatten den Zugang schon für die Steuererklärung und haben trotzdem mit dem elektronischen Formular gekämpft, weil immer wieder Fehlermeldungen kamen. Die Bsp. zur Verdeutlichung sind sehr bürokratisch formuliert, man muss mehrmals lesen, um es zu verstehen (Wir sind aber auch eher vom Typ „ich mache mal, dann sehe ich, ob es klappt. Gebrauchsanweisungen brauchen wir nicht“)
 
S

Schwabe23

In der Erklärung gibt es ja eine Kategorisierung nach bebaut und unbebaut (A,B und C). Grade unbebaute aber baureife Grundstücke will man ja künftig ordentlich besteuern was prinzipiell ja gut ist. Aber der Stichtag ist der 1.1.2022 für die Erklärung, greifen tut das Ganze erst 2025. Wir sind aktuell mitten im Bau, am 1.1. hatten wir aber noch Wiese. Bezug ist nächsten Sommmer.
wenn ich da jetzt C angebe werde ich die nächsten 7 Jahre bis zur nächsten Erfassung abgestraft. Kann ich das einfach direkt als bewohnt angeben? Was meint ihr?
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich dachte BW nimmt nur den Bodenrichtwert und sonst nix?
Ansonsten würde ich beim Einzug dem Finanzamt eine Aktualisierung schicken und drauf bestehen, dass das richtig eingestuft wird
 
R

Reggert

Wird das nicht gemeldet vom kataster/ grundbuchamt oder vom Finanzamt selber wenn man sich ummeldet auf die neue Adresse?
Ich würde es nicht angeben, dann müsstest du nämlich auch Baujahr 2021 beim Haus angeben, das halte ich für gefährlich
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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