Üblich sind in B-Plänen für privilegierte Gebäude (wie z.B. Garagen, Gerätehaus) maximal 9m Grenzbebauung an einer Grenze und bis max. 15m insgesamt. Darunter würde auch ein Carport fallen. Gemeinden können aber regelmäßig davon abweichen. Wenn im Bebauungsplan gar nix dazu steht, würde ich erstmal davon ausgehen, dass Du Dein Carport errichten kannst, sofern keine anderen privilegierten Gebäude die max. Randbebauung bereits ausschöpfen. Der Abstand zur Straße spielt allerdings auch oft eine Rolle. Am besten, Du fragst einfach mal beim Bauamt mit einer kleinen Skizze nach.