geschuldeter Schallschutz Reihenhaus Neubau

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P

Pacmansh

Es wird auch durch Wiederholung nicht deutlicher. Ich weiß was ich gekauft habe, darin sind wir uns doch gar nicht uneinig und können es ja auch gar nicht sein.

Uneinigkeit herrscht darin, ob in einer derartig gestalteten Wohnung (um nicht wieder den gleichen Absatz von dir zu hören) die Schallschutzanforderungen an ein Reihenhaus zu erfüllen sind oder die aus dem Geschosswohnungsbau. Ich habe dir ein Urteil dazu zitiert (kann auch noch weitere raussuchen) aus der ich mir meine Meinung gebildet habe. Du sagst etwas anderes.

Zusätzlich kommt der Bauträger nun an und sagt er will zusätzliche Vorsatzschalen vor die fertig verputzen Wande bauen mit den weiteren Folgen dass Steckdosen verlegt werden müssen etc. und hat zusätzlich noch zwei Gutachter beauftragt und das alles nur weil er denkt: "Hey, das ist ein netter Kerl, wir schulden ihm zwar nur die 55 dB die fix und fertig gebaut sind, aber er bekommt jetzt noch was extra dazu obwohl wir gar nicht müssen".
 
WilderSueden

WilderSueden

Uneinigkeit herrscht darin, ob in einer derartig gestalteten Wohnung (um nicht wieder den gleichen Absatz von dir zu hören) die Schallschutzanforderungen an ein Reihenhaus zu erfüllen sind oder die aus dem Geschosswohnungsbau
Aber in der Hinsicht sagt dein Urteil (oder zumindest das Zitat daraus) doch nicht viel aus. Oder kannst du sagen, was "das bautechnische Erscheinungsbild" für die beiden Varianten ist?
 
S

Scout**

Es wird auch durch Wiederholung nicht deutlicher. Ich weiß was ich gekauft habe, darin sind wir uns doch gar nicht uneinig und können es ja auch gar nicht sein.

Zusätzlich kommt der Bauträger nun an und sagt er will zusätzliche Vorsatzschalen vor die fertig verputzen Wande bauen mit den weiteren Folgen dass Steckdosen verlegt werden müssen etc. und hat zusätzlich noch zwei Gutachter beauftragt und das alles nur weil er denkt: "Hey, das ist ein netter Kerl, wir schulden ihm zwar nur die 55 dB die fix und fertig gebaut sind, aber er bekommt jetzt noch was extra dazu obwohl wir gar nicht müssen"
Der BT? Korrigier mich, gerade eben war es noch der GU, der das machte. Der deinen Kaufvertrag wahrscheinlich gar nicht kennt und du dessen Vertragswerk mit dem BT wohl auch nicht. Kann ja zB sein, dass der BT dir nach seinem Selbstverständnis 55 dB garantieren möchte, den GU aber strenger verpflichtet damit er dir deine 55 dB auf alle Fälle geben kann, weil wenn nicht wird's teuer für ihn...

Habt ihr eigentlich einen Keller? Oder bei Bodenplatte, ist die durchgehend?

Und was ist überhaupt dein Ziel? Ist der ohne Vorsatzwand erzielbare Schallschutz dir definitiv zu minderwertig? Möchtet du 67 dB auf Biegen und Brechen? Möchtest du Schadenersatz? Oder was? Ich meine, dein Haus ist doch praktisch fertig....?!
 
Y

ypg

Nach allem was ich bisher gelesen habe gelten aber bei einem Reihen- oder Doppelhaus die Schallschutzanforderungen eine Reihen- oder Doppelhauses, völlig unabhängig davon ob es sich um ein real geteiltes Grundstück oder um ein WEG Konstrukt handelt. Woher du die Gewissheit nimmst, dass etwas anderes gelten soll erschließt sich mir nicht.
…. Spielt hier keine Rolle.
die Schallschutzanforderungen an ein Reihenhaus zu erfüllen sind oder die aus dem Geschosswohnungsbau.
Wohnungsbau. Es sind ja Wohnungen, keine Reihenhäuser.
Ich habe dir ein Urteil dazu zitiert
..welches sich auf Reihenhäuser bezieht, nicht aber auf den Wohnungsbau. Das Urteil gilt nicht für Dich bzw. Deine gekaufte Wohnung.
 
P

Pacmansh

Kann ja zB sein, dass der BT dir nach seinem Selbstverständnis 55 dB garantieren möchte, den GU aber strenger verpflichtet damit er dir deine 55 dB auf alle Fälle geben kann
Kann sein, halte ich aber in diesen Bauvorhaben für sehr sehr unwahrscheinlich. Der Bauträger hat nicht sonderlich viel Ahnung von dem Bauvorhaben und verlässt sich hier auf seinen Architekten und den GU.
Habt ihr eigentlich einen Keller? Oder bei Bodenplatte, ist die durchgehend?
Kein Keller, Bodenplatte durchgehend.
Und was ist überhaupt dein Ziel? Ist der ohne Vorsatzwand erzielbare Schallschutz dir definitiv zu minderwertig? Möchtet du 67 dB auf Biegen und Brechen? Möchtest du Schadenersatz? Oder was?
Das ist ne gute Frage. Erstmal möchte ich möglichst gut informiert in den nächsten Termin gehen. Ich kenne aktuell weder die Gutachten noch habe ich den Schallschutz bisher testen können. Ich ziehe aus einem Altbau von 1900 in ein (gefühltes) Reihenhaus, womöglich ist es für mich völlig ausreichend. Der GU sagte mir, dass er zweischalig bauen wollte und dies in den ersten Plänen so vorgesehen war, später aber umgeplant wurde (vor Kauf). Wenn diese Umplanung wieder darauf basiert, dass mal wieder Berechnungen Fehlerhaft waren, dann wäre es mir auch lieb dass ich dafür eine Kompensation (Schadenersatz) erhalte. Was ich nicht möchte ist, dass eine Vorsatzschale gebaut wird und diese kaum einen Effekt hat. Das werde ich aber wenn überhaupt erst aus den Gutachten einschätzen können sobald mir die vorliegen.
welches sich auf Reihenhäuser bezieht
Nein, auf geteiltes Wohneigentum wie bei mir.
 
Y

ypg

Nein, auf geteiltes Wohneigentum wie bei mir.
Du liest, was Du lesen willst und vergleichst Äpfel mit Birnen.…..
Du hast gekauft:
Wohnung (mit Reihenhauscharakter)
und kein ReihenHAUS.
Es ist ein WEG geteiltes Reihenhaus mit entsprechendem Sondereigentum an Haus und Grundstück.

Insoweit komme es nicht darauf an, ob es sich dinglichrechtlich um Reihenhäuser auf eigenem Grundstück oder um Wohnungseigentum auf ungeteiltem Grund handele. Maßgeblich sei das bautechnische Erscheinungsbild des Objekts.
es geht hier nicht um die Problematik, Häuser auf ungeteiltem Grund zu bauen, denn das gibt es auch.
Was ihr gekauft habt, ist eine Wohnung. Bautechnisch (anscheinend für uns nach Deinen Erklärungen) eine Wohnung, optischer Charakter wie ein Reihenhaus.
 
Zuletzt aktualisiert 10.11.2024
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