P
Pacmansh
Es wird auch durch Wiederholung nicht deutlicher. Ich weiß was ich gekauft habe, darin sind wir uns doch gar nicht uneinig und können es ja auch gar nicht sein.
Uneinigkeit herrscht darin, ob in einer derartig gestalteten Wohnung (um nicht wieder den gleichen Absatz von dir zu hören) die Schallschutzanforderungen an ein Reihenhaus zu erfüllen sind oder die aus dem Geschosswohnungsbau. Ich habe dir ein Urteil dazu zitiert (kann auch noch weitere raussuchen) aus der ich mir meine Meinung gebildet habe. Du sagst etwas anderes.
Zusätzlich kommt der Bauträger nun an und sagt er will zusätzliche Vorsatzschalen vor die fertig verputzen Wande bauen mit den weiteren Folgen dass Steckdosen verlegt werden müssen etc. und hat zusätzlich noch zwei Gutachter beauftragt und das alles nur weil er denkt: "Hey, das ist ein netter Kerl, wir schulden ihm zwar nur die 55 dB die fix und fertig gebaut sind, aber er bekommt jetzt noch was extra dazu obwohl wir gar nicht müssen".
Uneinigkeit herrscht darin, ob in einer derartig gestalteten Wohnung (um nicht wieder den gleichen Absatz von dir zu hören) die Schallschutzanforderungen an ein Reihenhaus zu erfüllen sind oder die aus dem Geschosswohnungsbau. Ich habe dir ein Urteil dazu zitiert (kann auch noch weitere raussuchen) aus der ich mir meine Meinung gebildet habe. Du sagst etwas anderes.
Zusätzlich kommt der Bauträger nun an und sagt er will zusätzliche Vorsatzschalen vor die fertig verputzen Wande bauen mit den weiteren Folgen dass Steckdosen verlegt werden müssen etc. und hat zusätzlich noch zwei Gutachter beauftragt und das alles nur weil er denkt: "Hey, das ist ein netter Kerl, wir schulden ihm zwar nur die 55 dB die fix und fertig gebaut sind, aber er bekommt jetzt noch was extra dazu obwohl wir gar nicht müssen".