Architekten finde ich bekanntlich beruflich, siehe Beitrag #39.
Ja, klar:
Wenn ich recht entsinne, war hier der Vertragsarchitekt eines noch nicht kontrahierten GU am Werk, und die Qualität der Planung und des "Ergebnisses" (im Sinne des nicht genehmigungsfähigen Entwurfes) sprechen ja auch für sich. Ich hatte ja auch schon ohne Anspruch auf Vollzähligkeit einige schludrig-pfuschige Details angemerkt. Die Situation ist hier ja die, daß die Bauherren eine Bauabsicht verfolgen, die einen im Vergleich zum Bestand (und zur Nachbarschaft) höhervolumigen Baukörper zum Gegenstand hat. so etwas macht man (wie die Bayern so schön sagen) "niemals nie nicht" ohne sich über eine Bauvoranfrage abzusichern, auf einem genehmigungsfähigen Kurs zu sein. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen - die Planung bis auf die Ausführungsebene zu treiben, war Zeitverschwendung aller Beteiligten. Hier zeigt und rächt sich das für GU-Planungen typische "Anfahren im dritten Gang" - korrekt vorgegangen, wäre der jetzige Erkenntnisgewinn bereits im "Modul A" eingetreten. Die desaströse Enttäuschung ist eine "sichere" Folge des unprofessionellen Vorgehens (an dem freilich eine Bauherrschaft kaum schuldlos sein kann). Hier bedarf es einer selbstkritischen Justierung der Erwartungen im und am realistischen Rahmen, bevor ein neuer Besen besser kehren kann.