Einfamilienhaus ~200qm mit Doppelgarage auf trapezförmigem Grundstück

4,60 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Einfamilienhaus ~200qm mit Doppelgarage auf trapezförmigem Grundstück
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Einen Architekt rund um München (der idealerweise die BayBO kennt und in der Lage ist Bebauungspläne korrekt zu lesen) kann nicht zufällig jemand empfehlen?
so schlimm, dass es gleich ein neuer Architekt sein muss?
Ohne jetzt alle Beiträge nachzulesen: war es nicht so, dass Ihr ganz genau wisst, was Ihr aus dem Grundstück rauspressen wollt (ich mein, wer baut sich freiwillig 4 Geschosse?) und der Architekt war Eurer langer Arm?
 
11ant

11ant

Die fehlerhafte Abstandsfläche im Osten bricht der Planung jedoch das Genick.
Wir stehen somit wieder bei 0 (sind nun jedoch (hoffentlich) deutlich schlauer)
Einen Architekt rund um München (der idealerweise die BayBO kennt und in der Lage ist Bebauungspläne korrekt zu lesen) kann nicht zufällig jemand empfehlen?
Architekten finde ich bekanntlich beruflich, siehe Beitrag #39.

Wollt Ihr ihn gleich zum Teufel jagen deswegen?
Ja, klar:
Kurzes Update. Nach langem rumgefrickel am Grundriss wurde vor ein paar Monaten der Bauantrag eingereicht. Grundriss wie in #1 mit einigen kleineren Änderungen.
Resultat: Bauantrag in der Form nicht genehmigungsfähig. Architekt hat die Abstandsflächen falsch berechnet und dazu auch noch den falschen Bezugspunkt für die Höhe des Gebäudes verwendet. Letzterer Punkt wäre ggf noch verkraftbar
Wenn ich recht entsinne, war hier der Vertragsarchitekt eines noch nicht kontrahierten GU am Werk, und die Qualität der Planung und des "Ergebnisses" (im Sinne des nicht genehmigungsfähigen Entwurfes) sprechen ja auch für sich. Ich hatte ja auch schon ohne Anspruch auf Vollzähligkeit einige schludrig-pfuschige Details angemerkt. Die Situation ist hier ja die, daß die Bauherren eine Bauabsicht verfolgen, die einen im Vergleich zum Bestand (und zur Nachbarschaft) höhervolumigen Baukörper zum Gegenstand hat. so etwas macht man (wie die Bayern so schön sagen) "niemals nie nicht" ohne sich über eine Bauvoranfrage abzusichern, auf einem genehmigungsfähigen Kurs zu sein. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen - die Planung bis auf die Ausführungsebene zu treiben, war Zeitverschwendung aller Beteiligten. Hier zeigt und rächt sich das für GU-Planungen typische "Anfahren im dritten Gang" - korrekt vorgegangen, wäre der jetzige Erkenntnisgewinn bereits im "Modul A" eingetreten. Die desaströse Enttäuschung ist eine "sichere" Folge des unprofessionellen Vorgehens (an dem freilich eine Bauherrschaft kaum schuldlos sein kann). Hier bedarf es einer selbstkritischen Justierung der Erwartungen im und am realistischen Rahmen, bevor ein neuer Besen besser kehren kann.
 
W

Wugler1978

Architekten finde ich bekanntlich beruflich, siehe Beitrag #39.


Ja, klar:

Wenn ich recht entsinne, war hier der Vertragsarchitekt eines noch nicht kontrahierten GU am Werk, und die Qualität der Planung und des "Ergebnisses" (im Sinne des nicht genehmigungsfähigen Entwurfes) sprechen ja auch für sich. Ich hatte ja auch schon ohne Anspruch auf Vollzähligkeit einige schludrig-pfuschige Details angemerkt. Die Situation ist hier ja die, daß die Bauherren eine Bauabsicht verfolgen, die einen im Vergleich zum Bestand (und zur Nachbarschaft) höhervolumigen Baukörper zum Gegenstand hat. so etwas macht man (wie die Bayern so schön sagen) "niemals nie nicht" ohne sich über eine Bauvoranfrage abzusichern, auf einem genehmigungsfähigen Kurs zu sein. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen - die Planung bis auf die Ausführungsebene zu treiben, war Zeitverschwendung aller Beteiligten. Hier zeigt und rächt sich das für GU-Planungen typische "Anfahren im dritten Gang" - korrekt vorgegangen, wäre der jetzige Erkenntnisgewinn bereits im "Modul A" eingetreten. Die desaströse Enttäuschung ist eine "sichere" Folge des unprofessionellen Vorgehens (an dem freilich eine Bauherrschaft kaum schuldlos sein kann). Hier bedarf es einer selbstkritischen Justierung der Erwartungen im und am realistischen Rahmen, bevor ein neuer Besen besser kehren kann.
Wunderschön zusammengefasst und einem auf dem Boden liegenden Bauherren nochmal kräftig einen mitgeben. (kopfschüttel)
 
11ant

11ant

Wunderschön zusammengefasst und einem auf dem Boden liegenden Bauherren nochmal kräftig einen mitgeben.
Genau, nämlich nochmal einen wertvollen Schubs weg von der falschen Richtung.
Wieso das ?

Ich bin Berater, kein Masseur. Mein Job ist, Baufamilien gut beraten ins Eigenheim zu bringen. Wenn ich das Gefühl habe, ein Bauherr ist sich seines eigenen Ursachenbeitrages zu einem Desaster nicht ausreichend bewußt und würde mit der Haltung "der Depp hat sich verrechnet" in unveränderter eigener Vorgehensweise zu einem benannten anderen Architekten gehen, dann würde neue Enttäuschung geschaffen und neue Zeit vergeudet. Was für ein Ar*** wäre ich da, würde ich damit glänzen, mir als netter Schulterklopfer einen schlanken Fuß gemacht zu haben ?

Medizin, die lecker schmeckt, hilft nix.

Und es bleibt nun einmal so, daß man von einem GU-Vertragsarchitekten - auch wenn es kein inklusive-Planer ist und man für seine Leistungen eine separate Quittung bekommt - eben keine "spülmaschinenfeste" Qualität bekommt. Irgendwo muß der Discountpreis (der Planungsleistung) ja her kommen. Deswegen suche ich auch nur Architekten ohne Anführungsstriche ;-)
 
K a t j a

K a t j a

Und es bleibt nun einmal so, daß man von einem GU-Vertragsarchitekten - auch wenn es kein inklusive-Planer ist und man für seine Leistungen eine separate Quittung bekommt - eben keine "spülmaschinenfeste" Qualität bekommt. Irgendwo muß der Discountpreis (der Planungsleistung) ja her kommen. Deswegen suche ich auch nur Architekten ohne Anführungsstriche ;-)
Ich gehe ja noch mit, dass es Architekten unterschiedlicher Preiskategorien gibt. Doch man sollte doch auch von einem Stino-GU-Architekten erwarten dürfen, dass er ein 2,5er nach Bebauungsplan vorgaben planen kann. Wann genau beginnt denn sonst der "Durchschnitts"-Architekt? Ein Einfamilienhaus ist doch so ziemlich die unterste Kategorie, oder etwa nicht? Drunter ist nur noch Kataloghaus.
 
11ant

11ant

Ich gehe ja noch mit, dass es Architekten unterschiedlicher Preiskategorien gibt.
Vor allem gibt es Architekten unterschiedlicher Leistungskategorien, aber noch viel unterschiedlicher sind die obersten Marschbefehle. Beim GU lautet dieser an seinen angestellten oder Vertrags-Architekten: "verscheuche mir mit Deinem Pessimismus nicht meine Kunden", gefolgt von "störe die rasche Abwicklung nicht" und "wer bremst, verliert".
Doch man sollte doch auch von einem Stino-GU-Architekten erwarten dürfen, dass er ein 2,5er nach Bebauungsplan vorgaben planen kann. Wann genau beginnt denn sonst der "Durchschnitts"-Architekt?
Der freie, vom Bauherrn selbst gesuchte und mandatierte Architekt beginnt ganz vorne - d.h. er fährt im ersten und nicht im dritten Gang an. Er nimmt sich die Zeit, den ganzen Bebauungsplan (also nicht nur die Nutzungsschablone) zu lesen, und empfiehlt beim geringsten Verdacht auf deren Gebotensein eine Bauvoranfrage. Hier hätte er klare Indikationen dafür gesehen.
Ein Einfamilienhaus ist doch so ziemlich die unterste Kategorie, oder etwa nicht? Drunter ist nur noch Kataloghaus.
"Oder etwa nicht" ist die richtige Antwort. Übrigens ist ein Kataloghaus weder simpler noch frei von Arbeit für einen Architekten, sondern lediglich erheblich sicherer erfolgreich komplikationsarm baubar.

Der GU-Architekt ist vor allem dadurch billiger, daß es das "Modul A" wegläßt, die Leistungsphase 5 auf das allernotwendigste Mindestmaß zusammenschrumpft (und ganz wesentlich durch den Spezialdeal, die den Honoraranteil durch Berufshaftpflichtkosten spart).
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2406 Themen mit insgesamt 83491 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einfamilienhaus ~200qm mit Doppelgarage auf trapezförmigem Grundstück
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten 12
2Planen mit älterem Bebauungsplan 45
3Architekten Rechnung - Höhe ok? 13
4Bauvoranfrage / Schreiben Landratsamt 12
5Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie? 53
6Bebauung in zweiter Reihe ohne Bebauungsplan? Was können wir tun? 22
7Bauvoranfrage mit Befreiung soll abgelehnt werden? 11
8Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
9Bauvoranfrage - Was ist relevant? 12
10Möglichkeit Vorab-Fragen an Architekten 23
11Grundstück - Ideen und Anregungen zu Ausrichtung und Bebauungsplan 33
12Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung 19
13NRW: Freistellungsverfahren mit geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan 18
143D Hausmodell vom Architekten von Allkauf Haus 20
15Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden? 20
16Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming 23
17Angebot vom Architekten komplett ? Ist der Preis angemessen ? 54
18Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
19Bauen mit Architekten - Erfahrungen, Tipps? 31
20Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang 26

Oben