4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

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B

Buschreiter

Es kann hier nur einen sinnvollen Rat geben: Ab zum Steuerberater, am besten zu einem, der sich speziell bei der Grunderwerbsteuer auskennt. Das ist nicht unbedingt Tagesgeschäft des „Wald und Wiesen“-Steuerberater!
 
G

guckuck2

Wieso hat das FA eigentlich den Vertrag vorliegen?
Im Zuge des Grundstückskaufvertrages geht der an das FA. Die setzen die Steuer fest und erteilen die Unbedenktlichkeitsbescheinigung nach Zahlung. Ohne kann der Notar den Kauf nicht weiter vollziehen.

Der vorliegende Fall ist imho das Paradebeispiel eines Koppelgeschäfts. Da gibts nix zu diskutieren.

Bauträgervertrag liegt auch nicht vor, daher nix mit Umsatzsteuer zurückfordern.

Der nun vorliegende Schrieb schiebt die Frist auf, verbummeln über den Jahreswechsel bringt auch nix.

Lass das extern prüfen. Kostet natürlich keine 10k, wie unser Foren-Reichsbürger behauptet. Aber die Chancen sind gering, muss man einfach so sagen.
 
kati1337

kati1337

So hart das klingt, ich würde vermutlich die Kröte schlucken und die Steuer bezahlen.
Ist im ersten Moment ein blödes Gefühl, völlig verständlich. Aber ich sehe wenig Möglichkeit, sich da rauszuwinden, wenn's doch relativ klar ein Koppelgeschäft war. Für die Zankerei mit dem Finanzamt jetzt auch noch einem Fachanwalt oder Fachsteuerberater einzuschalten... man muss ja schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen.

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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