Ist man zum Zeitpunkt der Auszahlungsbewilligung in der Probezeit, kickt einen die L-Bank raus und man hat keinen Anspruch mehr, habe heute diesbezüglich mit einer Dame der L-Bank telefoniert.Aber darf man wechseln? Dann ist ja wieder Probezeit oder ist es der L-Bank egal. Man wartet ja inzwischen ewig bis die bearbeiten...
Genau hierzu habe ich heute nochmals mit einer netten Dame der L-Bank telefoniert.Aber darf man wechseln? Dann ist ja wieder Probezeit oder ist es der L-Bank egal. Man wartet ja inzwischen ewig bis die bearbeiten...
Bei uns scheint es kein Problem zu sein (telefonische Aussage). Wir haben vom 297 zum WEF300 gewechselt. Die Konditionen sind dadurch ja günstiger. Haben der L-Bank die neue Bestätigung zum Antrag (BZA)-ID mitgeteilt und die neue Kreditaufstellung von der Hausbank. An der Gesamtkredithöhe und damit auch dem Z20 Anteil haben wir nichts verändert. Die monatliche Belastung wird dadurch geringer und daher ist auch keine erneute Prüfung notwendig.Hat hier jemand Erfahrung damit, wie die L-Bank damit umgeht, wenn man eine anderes Förderprogramm der KfW in Anspruch nimmt, als dass es im Antrag bei der L-Bank steht?
Ich hatte unsere Sachbearbeiterin darauf angesprochen, dass ich evtl eine Lohnerhöhung bekomme (wir bleiben damit aber locker innerhalb der Grenzen). Sie meinte, dass das nicht schlimm sei, wenn es bei der Antragstellung noch nicht absehbar gewesen ist. Könnte aber auch sein, dass es auf den Sachbearbeiter ankommt!?Hi zusammen,
Hat jemand Erfahrung, wie die L-Bank mit einem deutlich gestiegenen Lohn umgeht, wenn ein Jobwechsel zwischen Eingangsbestätigung und Bewilligung stattfindet?
Mir bietet sich aktuell eine Gelegenheit und mit dem neuen Job würde ich die Einkommensgrenzen deutlich überschreiten.
Bei so langen Wartezeiten ist das echt bescheiden - wegen dem Z15, dass nicht sicher ist ein Jobangebot ablehnen ist keine wirkliche Option für mich.
Wir hatten Eingang LRA einen Tag nach euch (11.05.23), Eingang L-Bank 06.07.23 und wir sind seit gestern (24.01.2024) bewilligungsreif.Hallo Zusammen,
Wir haben endlich die Info das wir seit Ende Dezember bewilligungsreif sind. Antrag beim Landratsamt ist am 10.5 eingegangen bei der L-Bank dann Mitte Juni. Mich würde mal eure Einschätzung interessieren wann wir mit Geld rechnen können bzw. wie es diejenigen gehandhabt haben die auch neu bauen. Habt ihr dann angefangen zu bauen ohne erst mal das Geld zu haben? Danke für eure Tipps bzw. Erfahrungen
Danke für die Info. Genua das gleiche machen wir nämlich auch.Bei uns scheint es kein Problem zu sein (telefonische Aussage). Wir haben vom 297 zum WEF300 gewechselt. Die Konditionen sind dadurch ja günstiger. Haben der L-Bank die neue Bestätigung zum Antrag (BZA)-ID mitgeteilt und die neue Kreditaufstellung von der Hausbank. An der Gesamtkredithöhe und damit auch dem Z20 Anteil haben wir nichts verändert. Die monatliche Belastung wird dadurch geringer und daher ist auch keine erneute Prüfung notwendig.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | L-Bank - Zinsbindung/Zinssicherheit/Konditionen | 12 |
2 | Rückspringender Eingang beim Fertighaus: mit Bodenplatte oder ohne | 11 |