L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 22.01.2025
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L

LuSch_EFH

Hallo unser Schreiben kam endlich per Mail also das Serverproblem scheint behoben zu sein. Wie realistisch schätzt ihr das ihr dieses Jahr noch das Geld bekommt? Und kann man damit rechnen das man es dann spätestens 2025 erhält wie ist das so eure Einschätzung. Die L-Bank hält sich ja sehr bedeckt mit Aussagen diesbezüglich aber eine gewisse Planbarkeit wäre schon gut. Zumindest um auch zu wissen wie lange man eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen muss.
2024: sehr unrealistisch. Dafür sind meines Erachtens im Mai 2023 einfach zu viele Anträge eingegangen. Ein weiteres Problem: Aus dem Topf werden nicht nur die Z15/20-Darlehen finanziert sondern auch andere Programme.
2025: Beten, dass es diese Förderung noch gibt. Rechtsanspruch besteht ja bekanntlich keiner.
 
M

Maria Leitz

Unser Antrag ist im April eingegangen. Förderfähig sind wir seit August und selbst zu uns wurde gesagt das es knapp werden könnte für uns.
 
B

Bau2024

Ich hätte mal eine Frage zur Eintragung der Grundschuld.
Wir wollen nun mit dem Bau beginnen und lassen eine Grundschuld zu Gunsten unserer Hausbank eintragen. Die Hausbank geht in Rang 2, da ja die L-Bank in Rang 1 geht.
Jetzt haben wir aber noch keine Formulare von der L-Bank bekommen um die Grundschuld für die L-Bank eintragen zu lassen.
Weiß jemand ob jetzt bei Eintragung der Hausbank der 1. Rang frei bleiben kann. Oder wird die Hausbank jetzt auf Rang 1 eingetragen und später wird dann getauscht?
Oder weiß jemand ob ich vorab die Formulare für die Eintragung der Grundschuld bei der L-Bank anfordern kann?
 
J

jens.knoedel

Jetzt haben wir aber noch keine Formulare von der L-Bank bekommen um die Grundschuld für die L-Bank eintragen zu lassen.
Weiß jemand ob jetzt bei Eintragung der Hausbank der 1. Rang frei bleiben kann. Oder wird die Hausbank jetzt auf Rang 1 eingetragen und später wird dann getauscht?
Oder weiß jemand ob ich vorab die Formulare für die Eintragung der Grundschuld bei der L-Bank anfordern kann?
1. Schon die Finanzierung bewilligt bekommen?
2. Falls nein, wird Euch die Bank i.d.R. auch keine Grundschuldbestellungsunterlagen zur Verfügung stellen. Daraus könnte man nämlich eine vorweggenommene Zusage ableiten.
3. Wenn Ihr die Bedingungen der Grundschuld etc. aber kennt, könnt Ihr auch so zum Notar gehen. Dafür braucht man keine Formulare.
4. Der Rang der Grundschulden ergibt sich aus der Eintragung - wer zuerst einträgt, ist die Nr. 1
5. Lösungsmöglichkeit: Rangvorbehalt für Grundschuld der L-Bank eintragen lassen (Hausbank hat keine Mehrarbeit). Alternativ muss für die Eintragung der L-Bank die Hausbank den Vorrang einräumen. Also Mehrarbeit für die Bank. Aber alles ganz normales Vorgehen und absolut nichts besonderes.
 
B

Bau2024

1. Schon die Finanzierung bewilligt bekommen?
2. Falls nein, wird Euch die Bank i.d.R. auch keine Grundschuldbestellungsunterlagen zur Verfügung stellen. Daraus könnte man nämlich eine vorweggenommene Zusage ableiten.
3. Wenn Ihr die Bedingungen der Grundschuld etc. aber kennt, könnt Ihr auch so zum Notar gehen. Dafür braucht man keine Formulare.
4. Der Rang der Grundschulden ergibt sich aus der Eintragung - wer zuerst einträgt, ist die Nr. 1
5. Lösungsmöglichkeit: Rangvorbehalt für Grundschuld der L-Bank eintragen lassen (Hausbank hat keine Mehrarbeit). Alternativ muss für die Eintragung der L-Bank die Hausbank den Vorrang einräumen. Also Mehrarbeit für die Bank. Aber alles ganz normales Vorgehen und absolut nichts besonderes.
Vielen vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.
Wir sind seit 1.2.23 lediglich förderfähig. Das heißt, dass wir im schlechtesten Fall erst in 2025 die Finanzierung bewilligt bekommen und da dazu dann erst die Unterlagen für die Grundschuldbestellung erhalten.
Vermutlich werden wir es dann so machen, wie von dir beschrieben. Vielen Dank nochmal.
 
K

KaEfWeh

Neuer Zwischenstand bei uns:

Antrag eingegangen beim LRA am 5.12.23
Förderfähig/Weitergabe an L-Bank am 5.2.24
ETW auf eigenes Risiko mit sauteurer Volksbank-Zwischenfinanzierung (5,2%, 1 Jahr Zinsbindung, danach variabler Zins, jederzeit ablösbar) gekauft am 8.2.24

Frage:

Welcher Zwölfmonatszeitraum ist für uns jetzt relevant für die Einhaltung der Einkommensgrenze?
 
Zuletzt aktualisiert 22.01.2025
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