Wir haben die gleiche Antwort bekommen: ab Antragstellung darf der Kaufvertrag geschlossen. Da wir mit und ohne Förderung kaufen und sowohl eine Zwischenfinanzierung wie auch eine volle Finanzierung über unsere Bank möglich ist, schließen wir nun auch den Notarvertrag.
Das Wahlrecht über die Anwendung der Richtlinie 23 oder 24 haben alle über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist.
Die Darlehensbeträge haben sich erhöht. Im Eigentumsprogramm leicht, im Modernisierungsprogramm steigt der maximale Darlehensbetrag um 20.000 auf 220.000 pro Wohneinheit.
Ich sehe keine Schlechterstellung in einzelnen Punkten der Rücklauf 24, so dass wahrscheinlich immer die Wahl auf 24 fallen sollte.
Ist jemandem etwas aufgefallen? Zinssatz usw bleiben gleich…