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ypg
Also komm.
Ich denke, jetzt ist das mit dem Aufenthaltsraum/Ruheraum geklärt
Ich denke, jetzt ist das mit dem Aufenthaltsraum/Ruheraum geklärt
Dieses Zimmer darf durchaus als Wohnraum genutzt werden. Es darf ein Aufenthaltsraum sein, nur kein Schlaf- oder Ruheraum.
. . Und jetzt kommst Du mit einem „Kellerraum“Tatsächlich wird hier zwischen Ruhe-/Schlafraum und Aufenthaltsraum unterschieden.
Gibt es baurechtlich übrigens auch nicht.Einerseits ja, andererseits mache ich aus einem Kellerraum ein Wohnraum.