Architekt beauftragt Vermesser ohne Zustimmung der Hausherrin.

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G

Gerddieter

Das Architektenspiel kenne ich - mit der Erfahrung von damals würde ich heute liebend gerne die 5tsd zahlen und meine Nerven schonen...

Der Zug ist bei Dir schon abgefahren- jetzt kommen Anwaltkosten etc. dazu. Am Ende zahlst du die 18tsd - mit dem Architekten einigst du dich auf eine niedrigere Summe, den Rest knüpft dir dein Anwalt ab.

Wenn Dir Nerven und Asche egal sind würde ich es jetzt darauf ankommen lassen...
Zahlt deine Rechtsschutz - wäre ungewöhnlich....


GD
 
H

hanghaus2023

Oder anders gefragt: müsste eigentlich ein Vermesser sich nicht mit dem Babauungsplan der Stadt auskennen? Welcher Anbau geht und welcher nicht?
Der Vermesser misst nur auf. Ausser es ist etwas anderes beauftragt.

Der kann sogar aus den Stammdaten einen Vermessungsplan erstellen, ohne vor Ort gewesen zu sein.

Wieso macht Dir ein Architekt aus MVP der auch nur in MVP Vorlageberechtigt ist einen Plan? Der hätte ja die Vorlageberechtigung einholen können für Dein BL. Ausserdem hätte Er als Architekt die Plicht zu prüfen, in wie fern der Anbau genehmigungsfähig ist.

Wenn Du den Architekten beauftragst ob er den Plan Deines Bekannten abzeichnen kann, dann kann der von einem Fachmann erwarten, das die Bedingungen zur Anbauerstellung eingehalten werden. Die Prüfung selber dauert auch einige Zeit und 3 Besprechungen auch.

Deines Anwalts bestreben, einen Vergleich herbeiführen zu wollen, kann ich verstehen.

Der Architekt argumentiert vermutlich schon vorab einen mündlichen Auftrag erhalten zu haben.

Gibt es von Deinen 3 Besprechungen ein Protokoll? (nur wer schreibt der bleibt) besonders wenn es vor Gericht geht.

Das hier geklüngelt wird ist zwar offensichtlich. Nur beweisen kannst das leider nicht.
 
H

hanghaus2023

Ich kann Dich verstehen,.
Mein Vorschlag, fertige Protokolle der 3 Besprechungen an. Zietiere in der Verhandlung aus den Protokollen. Kein Mensch kann sich genau merken, was vor 2 Jahren besprochen wurde.
 
11ant

11ant

2.) Der Vertrag wurde von mir noch nicht unterzeichnet, aber mein Anwalt meint, der Architekt kann mich auch ohne den unterzeichneten Vertrag vetreten! [...]
2.: Ausgerechnet ein Anwalt meint, eine Vollmacht könne man einem Architekten (!) auch mündlich erteilen, der Witz ist unterirdisch schlecht und der Typ m.E. ein Fall für eine Beschwerde bei seiner Kammer. Der macht seinen Job wohl genauso "gründlich" wie Dein Cousin.

3.: schon bei der Weiterleitung des Angebotes wäre ein Fax oder Einschreiben angesagt gewesen, daß es offenbar verschiedene Auffassungen über Euer Mandatsverhältnis gäbe. Hier wäre eine noch freundliche, aber deutliche Zurückweisung angesagt gewesen.
4./5.: auf die Mahnung hättest Du bereits reagieren sollen, auch mit einer Schutzschrift an das zuständige Mahngericht. Statt der teuersten Kanzlei hättest Du besser fast jede andere nehmen sollen, denn die teuren Kanzleien sind bekannt für ihre schlechte Arbeit meist mit angestellten Anfängern, und zudem bei kleinen Streitwerten besonders mangelhaft motiviert. Mir hat mal ein seliger Geschäftsfreund gesagt, wenn die Kanzlei Smith & Wesson den Job nicht ordentlich mache, dann ginge er zu deren Kollegen Heckler und Koch. Solltest Du tatsächlich in der Lage sein, daß die Beweislast bei Dir liegt (dann wohl weil Du es dazu hast kommen lassen, die Beklagte zu sein), dann gehe schleunigst zu einem tauglichen Anwalt.

Du hast aber auch einige Versäumnisse begangen, die Du nun nicht mehr weggebetet bekommen wirst. Bereits aus den weiteren Terminen nachdem Du gesagt hast den Vertrag noch prüfen lassen zu wollen kann der Architekt sich konkludent (zu den unwidersprochenen Bedingungen seines Vertrages, der im übrigen regelmäßig die Vollmachtsklausel beinhaltet) beauftragt fühlen; erst recht durch jede folgende Annahme seiner Leistungen (auch der Weiterleitung des Angebotes).

Weder der Architekt noch der Vermesser müssen Deinen Bebauungsplan auswendig kennen und sofort sehen, wenn das Bauvorhaben keine Chance auf Genehmigung hat. Allerdings ist dies herauszufinden Teil der Leistungsphase 1 nach HOAI, für die 2/98 des Honorars der Leistungsphasen 1 bis 8 anfallen. 18k EUR für eine Leistungsphase 1 (in der es allerdings regelmäßig zur Beauftragung eines Vermessers kommen kann) sind unverhältnismäßig. Dann muß er einerseits darlegen, wo diese Honorarhöhe herkommt - andererseits ist dieses "Muß" ein "Müßte" (Konjunktiv), weil Du abgewartet hast, bis Du Beklagte (und Widerklägerin, das "lohnt" schon für den Anwalt) geworden bist. Damit ist es zur Drehung der Beweislast gekommen, die nun umgekehrt bei Dir liegt. Denn der Architekt hat wie gesagt als "Beweis" den unwidersprochenen Vertragsentwurf, Deine weiteren Besuche und Dein Stillhalten sogar noch nach der Mahnung. Wenn er beweisen kann, daß Dir diese zugegangen ist, dann bist Du mit einem Vergleich gut bedient. Gab es denn zumindest einen Gütetermin ? (für solche Peanuts geht doch kaum ein Richter ins Hauptverfahren, wenn das irgend vermeidbar ist).
 
S

Silvia T.

Hi,
danke für Ihren Kommentar;)
1.) Das Protokoll zur Vermessung sagt nichts aus, es kann ja mit Leichtigkeit manipuliert werden...Ich wollte wissen, ob der Vermesser mich zu kontaktieren hätte, bevor die angebliche Vermessung statt fand. Und ich schreibe vermeintliche, weil ich in dem Haus wohne und die Leute dort nicht gesehen habe. Deshalb gehe ich von einem versuchten Betrug aus.

2.) Architektenvetrag wurde mir vorgelegt, aber nicht unterschrieben von mir. Anwalt behauptet trotzdem, ich müsste an den Architekten zahlen;(

3.) Ich hatte keinen Vertrag mit dem Architekten unterschrieben; trotzdem landete ich mit der Rechnung des Vermessers vor dem Gericht, weil ich die Zahlung verweigerte und auf den Architekten verwies, der vorschnell gehandelt hatte.

4.) Ich prozessiere, weil ich letztendlich zahle;) Im übrigen hat mein Anwalt bisher gar nichts zu der Sache beigetragen, ich muss ihm die Argumentation liefern, sonst will er einen Vergleich schliessen. Gleich zu Beginn erzählte er mir, ich müsste zahlen, auch wenn ich keinen Vertrag mit dem Anwalt habe;(
Ich rief den Architekten an und kommunizierte mit ihm, dass die Bank kein ok für die Finanzierung frei gab. Was soll ich denn da von einem Menschen denken, der mir kurz darauf eine Rechnung schickt? Ich dachte, dass er sich vertan hat! Und bei der Mahnung war mir klar, dass er mich prellen will. Danach suchte ich den Anwalt und das Ganze nahm einen Lauf.
Tut mir sehr Leid, dass ich emotional bin, das Ganze geht mir sehr nahe!
Übrigens: mich zu kritisiren bringt mich nicht weiter! Und es ist unfair!
Es wäre einfach mal schön einen gescheiten Ratschlag, oder einfach Antworten auf meine Fragen zu bekommen, anstatt nur viele weiter Fragen, die nichts bringen.
Ich habe die renomiertesste Kanzlei in der Gegend gewählt, weil ich einen Menschen nicht vor dem Kopf gucken kann. Woher soll ich wissen, ob der Anwalt der Richtige ist?
 
S

Silvia T.

P.S. Man wechselt das Pferd während des Kampfes nicht! Und wenn ein Anwalt sich als ein Dressman entpuppt, dann muss ich ihm das Futter liefern!
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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