Architekt beauftragt Vermesser ohne Zustimmung der Hausherrin.

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Zuletzt aktualisiert 27.09.2024
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11ant

11ant

Genau, nach solchen Antworten habe ich gesucht;) Ich muss einen Fehler finden, wie ich dem Vermesser in seiner Vorgehensweise, oder Arbeit ein Fehlverhalten nachweisen kann...
Was eine kluge Taktik wäre, hängt wesentlich davon ab, worum es vor Gericht überhaupt geht (wer beklagt wen auf was ?). Ich verstehe mit jeder Salamischeibe Deiner Äußerungen weniger, worum es hier juristisch überhaupt geht, und welches Verfahren in welchem Stadium ist. Fest steht nur: die Welt ist schlecht, und Du hast Recht. Das reimt sich - und was sich reimt, ist gut (sagt Pumuckl). Darauf einen Dujardin, ich klinke mich dann mal aus ! (im Weiteren werde nun schlau daraus wer will).
 
C

chand1986

@Silvia T.

Du erzählst aber selbst keine schlüssige Geschichte:

a) Du behauptest erst, die Mahnung des Architekten ignoriert zu haben, weil für ein Versehen gehalten. Jetzt warst du in Reaktion auf die Mahnung auf einmal persönlich beim Architekten und hast einen "Vergleich" angeboten.

b)
Der Architekt hat den Vermesser am 9.02.2022 zu der Vermessung beauftragt, hatte am 10.02.2022 gleich das Angebot dazu bekommen und die Vermessung hat gleich am 11.02.2022
Ich habe dem Architekten noch am selben Tag, als er mir den Vertrag zusgesant hatte, via mail geschrieben, dass ich den Vertrag von der Rechtsschutzversicherung prüfen lassen muss! Das war am 11.02.2022
Der Architekt hat den Vermesser vor Zusendung des Vertragsentwurfs an dich bereits beauftragt gehabt? Ist das belegbar?
Wer dich besch***en will, geht doch wenigstens so schlau vor, dass er den eigenen Zeitstrahl im Griff hat!?

c) Lt. deinem #30 soll der Anbau 750.000€ kosten...
Dafür kriegt man ein Einfamilienhaus samt Grundstück.
Auch hier fehlt irgendwas an der Geschichte.

Du möchtest von uns Tipps/Meinungen, kommst aber mit relevanten Infos nicht rüber, bzw. widersprichst dir selbst.
Wer soll die Sachlage so erfassen können?
 
F

Frechdachs

@Silvia T. Ohne groß auf den Fall an sich einzugehen, ein gut gemeinter Rat: Recht haben und Recht haben wollen sind zwei Paar Schuhe.

Aus deinen Beiträgen lese ich, dass du regelrecht brennst es "denen allen mal so richtig zu zeigen". Du fühlst dich veräppelt, egal ob von Bänker, Architekt, Vermesser oder Anwalt - vielleicht bald auch von Richter und Co. Quasi Vertrauen in die Menschheit verloren, du gegen alle.

Ich hoffe du findest eine Lösung, mit der du zufrieden bist. Ich glaube ich würde mir überlegen wie viel Geld ich in den Streit buttern will - mit Anwalt, Gericht, Mahngebühren und Streitwert. Und dann früher oder später die Notbremse ziehen und das Lehrgeld zahlen.
 
N

nordanney

Mündliche Verträge können nur nur unter Kauffläuten geschlossen werden!
Dass das - egal ob mit Architekt oder nicht - nicht stimmt, weißt Du ja inzwischen (siehe auch Baugesetzbuch).
Aber hast Du auch eine vorvertragliche Information sowie eine Belehrung zum Widerrufsrecht erhalten? Sofern nicht, hättest Du den Vertrag innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen können. Hätte Dir der Anwalt auch sagen können, außer, Du bist zeitlich zu spät zu ihm gegangen.
Dann hätte man sich nur noch über die Bezahlung von erbrachten Leistungen streiten können. Dazu kann Dein Anwalt Dich auch mit Urteilen zuschmeißen.
 
N

nordanney

Kurz darauf bekam ich eine Rechnung des Architekten über 18.000€! Ich hielt es für ein Missverständnis und reagierte darauf gar nicht.
Mit dem Angebot, sich zu einigen war ich schon vor dem Gericht bei dem Architekten!
Ich habe erst gedacht, dass er sich vertan hat mit der Rechnung, aber als er mich dann mahnte bin ich zu ihm und habe ihm gefragt, ob er sich unter diesen Umständen, dass der Anbau nicht Zustande kam, auf 5.000€ einigen würde.
Da ändert sich die Geschichte ja völlig!!!

Nach sechs Seiten Diskussion kommt der Fakt, dass Du ein viertes Mal beim Architekt warst und damals schon den Vergleich gesucht hast. Zeitschienen, Fakten und Infos sind leider irgendwie nicht so Deine Stärke. Sorry.
 
mayglow

mayglow

Ich würde vorschlagen, dass du für dich und auch die Richterin nochmal genau durchsortierst und dokumentierst, was du an welchen Kommunikationsnachweisen hast und wie der Ablauf war. Vermutlich am Besten wirklich auch einmal einfach als Liste mit Daten und ner Kurzbeschreibung (e.g. 01.01. Erstgespräch beim Architekten 2h, usw usf). Unterlagen auch zusammenstellen und sortieren, alles was du hast (Insbesondere auch den Mailverkehr).

Es kam ja gerade hier erst nach Seiten Diskussion raus, dass Vertragsentwurf, deine Mail, dass du noch prüfen willst, der vermeintliche Auftrag an den Vermesser und die vermeintliche Ausführung quasi zeitlich parallel waren. Das wäre super, wenn man das übersichtlich direkt nachvollziehen könnte, wann was gelaufen ist. Dir ist das alles klar, aber mach das auch für andere nachvollziehbar.

Rechtlich habe ich keine Ahnung.
 
Zuletzt aktualisiert 27.09.2024
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