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ypg
Das mache ich doch die ganze Zeit - mit einem Staffel wegkommen von der Anstattvilla, die hier übrigens ein Satteldach bekommt.Konzeptansatz, von der Anstattvilla "unten so groß wie oben" wegzukommen, das OG quasi zum Staffelgeschoss zu machen und das EG groß genug um es "geschwisterlich" teilen zu können.
Das ist auch so. Spezielle Formen sind teurer als ein kompakter Hausbau, wenn es denn auch um die gleiche Wohnfläche geht. Bei Euch werden 30? Qm + mehr geplant als gebraucht, und die kosten nun mal 80-90000.als so speziellere Formen.
Ein Kaltdach kostet nicht die Welt, also verhältnismäßig günstig, auch wenn man bedenkt, dass Ihr die ganzen 130qm ja auch bedachen müsst. wenn Ihr also oben nur 70qm habt, aber an Grundfläche 140qm, dann müssen auch nur 140qm überdacht werden, das dann allerdings geteilt auf dem einen und dem anderen Geschoss. Etwas mehr kostet es, ja, weil man ja das eine Dach an die Fassade wasserfest anschließen muss, aber das dürfen nicht mehr als ein Qm Wohnfläche kosten (Achtung: nicht fundiert, nur Menschenverstand).
Und wenn man durch eine kleine Finesse von wenigen Tausend Euronen einen wahren Mehrwert hat, dann nimmt man ihn.
(zB. die Garagen/Carport-Version, die zwar etwas teurer daherkommt, aber Euch, wenn Euch die Garage und der Stellplatz wichtig ist, genau hier abholt - nur leider habe ich die Abstände nicht erkannt).
Ich habe mir noch einmal die Grundrisse des Architekten angeschaut. Mag sein, dass er gerade in der Findungsphase bei den Programmen ist. Das wollen wir gar nicht mal überbewerten.
Denn eigentlich hat er, wenn man das heute Abend mal (mit einem Glas Wein) betrachtet, ganz gut gemacht. Ja, es ist lange nicht perfekt, aber das muss es beim ersten Entwurf auch nicht, auch nicht beim zweiten, und unterstellen wir ihm mal, dass er vom Budget nix weiss oder beim OG einen schlechten Tag hatte: Die Hauptwohneinheit muss verändert werden. Auch wenn so eine 50qm Eltern-Area cool ist. Es ist im Budget nicht drin.
Er sollte außerdem klären, ob außerhalb des Vorgartens, an dem ja der Eingang der Hauptwohnung gekoppelt ist, auch noch eine Garage sein darf