Eckgrundstück mit Einliegerwohnung

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Zuletzt aktualisiert 31.10.2024
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Y

ypg

Da sich jetzt etwas überschnitten hat:
Der Eingangsbereich gefällt mir,aber leider dürfte das nicht möglich sein,Eingang und Garten auf einer Seit
..
Allerdings interpretierst Du den Bebauungsplan etwas falsch. Da geht es nur um Definition und der entsprechenden Anpflanzung.
By the Way: hast Du noch mehr aus dem Bebauungsplan, was man hier wissen müsste?
 
H

Hausmma

Da sich jetzt etwas überschnitten hat:

..
Allerdings interpretierst Du den Bebauungsplan etwas falsch. Da geht es nur um Definition und der entsprechenden Anpflanzung.
By the Way: hast Du noch mehr aus dem Bebauungsplan, was man hier wissen müsste?
Wirklich?
Ich habe es so verstanden, als dürfte man sich beim Eckgrundstück eine Vorgartenseite aussuchen- mit lauter Vorgaben wie der Vorgarten bepflanzt werden darf. Das wäre dann Westen in deinem Vorschlag. Die Garage darf in eine seitliche Abstandsfläche - wäre dann die Nordseite
 
A

Arauki11

Danke für die Infos.
Je mehr mal als "musthave" (Frühstück bei Sonnenschein etc.) einbringt, umso unwahrscheinlicher wird es, einen guten Grundriss zu bekommen. Ich verstehe jeden, der genannten Gründe und auch die Bedenken an das Älterwerden der Mutter, der Kinder, Bedarf von Büro etc., Alles hat seine Berechtigung, bringt aber eben Kosten-/Planungsprobleme

Wir haben auch viele Jahre mit unseren Eltern im Haus gewohnt und sie selbst wollten nur eine Mini-Wohnung im UG. Das wollten wir nicht, da wir ja Eigenkapital von Ihnen erhalten haben, also haben wir ihnen eine (vlt. zu) große Wohnung im OG mit Dachterrasse gebaut und mit toller Aussicht.
Es sind zu viele Dinge und Eventualitäten, die bedacht werden sollen und am Ende kommt es doch wieder anders bei Oma, Kindern oder im eigenen Leben.
Wenn ich im zurückliegenden und auch jetzigen Umfeld schaue kenne ich so gut wie Niemanden, der es im Alter überhaupt nicht mehr schaffen würde, zumindest ein paar Stufen hoch/runter zu gehen, auch wenn es manchmal langsam geht, was ja nicht schlimm ist.
Wir fahren jetzt gerade zum Betreuten Wohnen einer älteren Dame mit 89, die lehnt den Aufzug dort sogar ab.
Meiner Erfahrung nach ist es so, dass Jemand, der überhaupt keine Treppen mehr steigen kann meist gar nicht mehr alleine vor die Haustür kann, so war es bei meinem Vater, den wir dann 2 x pro Woche nach unten gebracht haben und er hat bis zuletzt gerne im OG gewohnt. Meist kommen ganz andere Dinge ans Tageslicht, die wirklich Probleme machen wie z.B. Orientierungsprobleme, Demenz u.a.
Was ich damit sagen will ist, dass ich bei Eurer Situation tatsächlich auch darüber nachdenken würde, die Einliegerwohnung ins OG zu verlegen und zur Sicherheit bereits die Anschlüsse für einen Treppenlift vorsehen. Von oben hat sie bestimmt ne gute Aussicht und ihr könnte unten freier planen.
Ein guter (Innen-/Architekt könnte Euch so etwas bestimmt gestelten und dabei die vielfältigen Bedürfnisse bestmöglich abbilden (Familie, Oma, vlt. bald ausziehende Kinder (dann mit 26?).
Eine Sache wie "Frühstück bei Sonne",
 
Y

ypg

Meiner Erfahrung nach ist es so, dass Jemand, der überhaupt keine Treppen mehr steigen kann meist gar nicht mehr alleine vor die Haustür kann,
Da gebe ich Dir recht. Deshalb verdrehe ich auch immer innerlich die Augen, wenn man Bequemlichkeit mit Barrierearmut verwechselt .
Im Gegenzug: wer kann, ist auch gern draußen bis an den Gartenzaun

Allerdings glaube ich nicht, dass sich die Situation entspannt:
Sitiuation tatsächlich auch darüber nachdenken würde, die Einliegerwohnung ins OG zu verlegen und zur Sicherheit bereits die Anschlüsse für einen Treppenlift vorsehen. Von oben hat sie bestimmt ne gute Aussicht und ihr könnte unten freier planen.
Mehr Fläche für die Hauptwohnung, aber oben dann Bedarf für zb die zwei Kinder/Büros und Seniorin.
Folglich hat man es dann wieder unten mit einer großen Grundfläche zu tun, die mittig kein Tageslicht einfängt. Oben dann eine Dachterrasse für die Einliegerwohnung. Unten verbleiben 3 Meter ums Haus. Gehupft wie gesprungen, auch mit Nachteilen von einer Qualität, die an die Verlagerung der Einliegerwohnung ins EG drängen.
 
Zuletzt aktualisiert 31.10.2024
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