Wie gesagt, "meines Erachtens...." Wie sich eine vorläufige Bewilligung und eine erste Anzahlung rechtlich letztendlich tatsächlich auswirken, kann ich dir nicht beantworten, ich bin kein Jurist.
Wieso sollte man die aufschiebende Bedingung löschen? Was bringt es dem Fertighausanbieter? Was bringt es euch? Dafür sind deine Sachverhaltsangaben leider zu spärlich. Aber bei der Aussage des Verkäufers stellen sich bei mir sämtliche Nackenhaare auf. Kommt es zu "Ärger" mit der L-Bank müsst ihr euren Kopf hinhalten, nicht er. Und wenn die aufschiebende Bedingung aufgehoben wurde, kommt ihr aus dem Vertrag ohne finanzielle Einbußen auch nicht mehr raus.
Dem Fertighausanbieter bringt es, dass er einen gültigen Vertrag mit uns hat. Und nur dann macht er für ihn kostenintensive Sachen wie Bemusterung und Werkpläne.
Uns bringt es, dass wir eben nicht noch ewig bis zur Bewilligung und damit auf jene Bemusterung und Werkpläne warten müssten. Dadurch würde sich unser Stelltermin und damit der Einzug nach hinten verschieben. Was eben aus privaten Gründen - Stichwort Einschulung Kind - eher problematisch ist.
Dass wir aus dem Vertrag nicht mehr rauskommen, ist dann klar.
Was ich seitens der L-Bank nicht verstehe ist, dass man nach Beantragung mit aufschiebenden Bedingung zwar das Bauvorhaben beginnen darf. Verträge sollen aber aber erst mit Bewilligung gültig werden. Das widerspricht sich meines Erachtens. Daher die Frage, ob man das Warten auf die Bewilligung durch Ausräumung der aufschiebenden Bedingung umgehen kann. Die LBank hätte dabei ja kein Risiko.