Ich vermute, es geht aus Bankensicht eher um das Risiko bei einer möglichen Verwertung durch die Bank.
Dann ist eine komplett eigenständige Doppelhaushälfte beim Verkauf deutlich attraktiver als eine Doppelhaushälfte mit Gemeinschaftseigentum.
Das wird die Bank bei der Ermittlung des Beleihungswertes unter Umständen eingepreist werden.