Kein Bau, da keine Baulast

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D

DG

Der Weg über die Stadt bzw. den Antrag scheint mir der beste, alle anderen sind allerdings auch gangbar, wobei das mit der zwangsweisen Eintragung der Baulast auch langwierig ist.

Viel Erfolg!
 
V

Voki1

Aus meiner Sicht verspricht nur die Variante 1 eine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Eigentum ist geschützt, aber es verpflichtet auch. Die nachteilslose Baulast wäre ggf. von dem Schizophrenen ( ) hinzunehmen. Die Variante 2 ist m.E. aussichtslos. Ihr seid gerade nicht getäuscht worden (und schon überhaupt nicht mit Arglist). Zur Variante 3 habe ich mich schon (widersprochen) ausgelassen.
 
WildThing

WildThing

Das ist ja eine besch... Situation!! :-/

Kann die Gemeinde das eine Grundstück nicht von der Baulast befreien? Dann wären halt die paar Meter Hügel nicht gepflegt und alle anderen sind gepflegt.
Oder würde eine offizielle gemeinsame Rechtserklärung der Eigentümer über eine "Eigenpflege" reichen?

Hast du denn schon mal direkt mit dem Sachbearbeiter oder dem Bürgermeister gesprochen? Die müssen doch eigentlich auch daran interessiert sein eine gute Lösung für alle zu finden...
 
K

klblb

Guest
Die Erläuterungen von @Dirk Grafe zu den Fristen beim Bauantrag stimmen meines Erachtens. Hatte diese Zusammenhänge auch mal so recherchiert. Das Amt kann und darf nicht den Kopf in den Sand stecken!

Den pragmatischen Vorschlag, einen Baubeginn zu dokumentieren, finde ich ebenfalls gut. In die verfahrene Angelegenheit muss Bewegung rein.

Das Amt ist derzeit ein "moving Target" und will sich nicht festlegen. Beamtenmikado quasi Nehmt es in die Pflicht und zwingt es zu klaren Äußerungen. Diesen Murks mit Annahmeverweigerung einen Bauantrag abzulehnen, ist echt eine billige Nummer. Ich würde mir sowas nicht bieten lassen.
 
D

DG

Hallo,

ich hole mir mal Kaffee und Popcorn; RA und Vermesser mit gegensätzlichen Lösungsansätzen .... das sollte lehrreich werden

Liebe Grüsse, Bauexperte
Da gibt's nur in der Umsetzung Differenzen.

Die von noki favorisierte Variante, eine zwangsweise Eintragung der Baulast, ist nur möglich, wenn auch ein konkretes Bauvorhaben beantragt wird. Kein Bauvorhaben - keine Baulast. Was nur logisch ist - wenn niemand baut, braucht man keinen Schutzwall und ergo auch keinen Zugang zwecks Pflege. Man könnte auch den Bauantrag für den Schutzwall stellen, hätte die gleiche Auswirkung, spätestens da müssten dann Baulasten eingetragen werden. Nur ... wie will die Stadt den Bauantrag für einen Schutzwall annehmen, wenn angeblich keine Bauanträge angenommen werden können? Das ist unlogisch. Bauanträge, bei denen Baulasten benötigt werden, diese aber nicht eingetragen werden, werden in Deutschland kostenpflichtig, schriftlich und fristgerecht begründet abgelehnt. Dazu müssen sie aber logischerweise angenommen werden. Die schriftliche Ablehnung wiederum ist dann beklagbar.

Diese Konstellation, dass sich die Katze in den Schwanz beißt, kommt bei Baulasten auch in anderer Form vor, kriegt man aber gelöst. Dazu muss die Stadt mitspielen und die scheint hier - warum auch immer - unwillig, obwohl sie die entsprechenden Möglichkeiten hat.

Wie man die Stadt dazu bringt, sich endlich mal in Bewegung zu setzen, ist letztlich egal. Möglichkeiten gibt es hier - meiner Meinung nach - reichlich.

Ungünstig für den Bauherren ist hier lediglich die Tatsache, dass ein BV, für das Baulasten benötigt werden, grundsätzlich _nicht_ im Freistellungsverfahren genehmigungsfähig ist. Baulasten lösen zwangsweise einen "ordentlichen" Bauantrag aus, allerdings muss das auch im vereinfachten genehmigungsverfahren geprüft werden und dann eben von der Gemeinde nachgefordert werden. Das ist lt. Aussage des Bauherren nicht passiert, von daher würde mich schon interessieren, was ein Verwaltungsrichter dazu sagt, dass vor ca. 9 Monaten ein Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Gemeinde eingegangen ist, der bis heute unbearbeitet auf dem Stapel liegt. Das kriegt die Gemeinde mMn nicht mit einem kurzen Telefonat wegdiskutiert.

MfG
Dirk Grafe
 
P

PieWie

aktuell nichts wirklich neues. Anwalt schaut noch, die Stadt und der besagte Eigentümer Mauern und der Rest dreht ab

@WildThing

wir haben wirklich alles versucht. Wir haben bereits einen "Vertrag" erstellt den alle unterschrieben haben. Das reicht aber der Stadt nicht.
Ich hatte darauf gehofft, dass es unter Dienstbarkeit laufen kann, aber sowas gibt es bei unserer Stadt wohl nicht.
Befreien wird man uns wohl auch nicht. Die Aktion mit Sachbearbeiter und Bürgermeister ist meine letzte Chance. Sollte sich nichts ändern werde ich ein Schreiben verfassen oder vorstellig werden

naja warten wir mal ab... vielleicht schlägt der nächste Blitz ja demnächst mal an der richtigen Stelle ein

Schönen Abend & bis zum nächsten Mal
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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