Hallo,
ich hole mir mal Kaffee und Popcorn; RA und Vermesser mit gegensätzlichen Lösungsansätzen .... das sollte lehrreich werden
Liebe Grüsse, Bauexperte
Da gibt's nur in der Umsetzung Differenzen.
Die von noki favorisierte Variante, eine zwangsweise Eintragung der Baulast, ist nur möglich, wenn auch ein konkretes Bauvorhaben beantragt wird. Kein Bauvorhaben - keine Baulast. Was nur logisch ist - wenn niemand baut, braucht man keinen Schutzwall und ergo auch keinen Zugang zwecks Pflege. Man könnte auch den Bauantrag für den Schutzwall stellen, hätte die gleiche Auswirkung, spätestens da müssten dann Baulasten eingetragen werden. Nur ... wie will die Stadt den Bauantrag für einen Schutzwall annehmen, wenn angeblich keine Bauanträge angenommen werden können? Das ist unlogisch. Bauanträge, bei denen Baulasten benötigt werden, diese aber nicht eingetragen werden, werden in Deutschland kostenpflichtig, schriftlich und fristgerecht begründet abgelehnt. Dazu müssen sie aber logischerweise angenommen werden. Die schriftliche Ablehnung wiederum ist dann beklagbar.
Diese Konstellation, dass sich die Katze in den Schwanz beißt, kommt bei Baulasten auch in anderer Form vor, kriegt man aber gelöst. Dazu muss die Stadt mitspielen und die scheint hier - warum auch immer - unwillig, obwohl sie die entsprechenden Möglichkeiten hat.
Wie man die Stadt dazu bringt, sich endlich mal in Bewegung zu setzen, ist letztlich egal. Möglichkeiten gibt es hier - meiner Meinung nach - reichlich.
Ungünstig für den Bauherren ist hier lediglich die Tatsache, dass ein BV, für das Baulasten benötigt werden, grundsätzlich _nicht_ im Freistellungsverfahren genehmigungsfähig ist. Baulasten lösen zwangsweise einen "ordentlichen" Bauantrag aus, allerdings muss das auch im vereinfachten genehmigungsverfahren geprüft werden und dann eben von der Gemeinde nachgefordert werden. Das ist lt. Aussage des Bauherren nicht passiert, von daher würde mich schon interessieren, was ein Verwaltungsrichter dazu sagt, dass vor ca. 9 Monaten ein Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Gemeinde eingegangen ist, der bis heute unbearbeitet auf dem Stapel liegt. Das kriegt die Gemeinde mMn nicht mit einem kurzen Telefonat wegdiskutiert.
MfG
Dirk Grafe