Lechner Massivhaus Erfahrungen

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11ant

11ant

Bzgl. Angebot verstehe ich das so: durch die standardisierte Vorgehensweise kann ein Anbieter wie Lechner Massivhaus Massivhaus schon bei einem Entwurfsplan im Maßstab 1:100 und der Bauleistungsbeschreibung eine präzise Vorhersage für den Baupreis treffen.
Der Hersteller kalkuliert das Haus sowieso nicht grammgenau. Ob er am Dir genannten Preis mehr oder weniger als ursprünglich erhofft verdient, ist sein Risiko als Kaufmann und nicht deines als hier im rechtlichen Sinne "Endverbraucher". Macht er bei Dir weniger Gewinn, muß er das beim nächsten Kunden wieder hereinholen - nicht Dein Problem. Für Dich gilt die Dir gegebene Preisgarantie, und die ist immer so viel Wert wie sie wenige Bedingungen / Hintertürchen hat. Die Grundlage ist erst mit der Bauleistungsbeschreibung (und ihren evtl. Änderungen) ein System. Handhabe es anbieterunabhängig grundsätzlich so, das Angebot und seine Bedingungen mit einem Anwalt zu lesen, bevor Du es unterschreibst.
Wenn ich nun von einem lokalen Stein-auf-Stein-Maurer + anderen Gewerken Vergleichsangebote einsammeln will, wird das aber auf Grundlage eines solchen Planes schwierig, da hier nicht diese Standardprozesse gelten und somit vieles undefiniert ist. Will ich also vergleichen, benötige ich einen genaueren Plan - stimmt das soweit?
Natürlich nicht. Kalkulationsgrundlage ist im Eigenheimbau immer das System aus Entwurfs- (nicht Ausführungs-) Plänen und Bauleistungsbeschreibung (inkl. evtl. Änderungen). Das und nicht die Bauweise ist hier der relevante Standardprozeß. Die Herstellung der Wände ist natürlich auch einer. Aber ob Deine Wände gegossen, gemauert oder "getackert" werden, ist hierfür nicht von Belang. Die Massen können immer bereits aus den Entwurfsplänen ermittelt werden: bspw. Deckendurchbrüche für Installationen werden ihren Dimensionen nach typischerweise ohnehin "übermessen", tangieren insofern die berechnete Betonmenge, Putz- oder Anstrichfläche also nicht. Der Kalkulationsstandard ist bauweisenneutral überall derselbe. Höherauflösende Zeichnungsmaßstäbe verwendet man als Kalkulator für einen Fernsehturm, nicht für ein Einfamilienhaus. Auch dem ausführenden Handwerker zeigen die Detailpläne eher die Lage der Details genauer als daß sie preislich erst durch die Einzeichnung existent würden.
das heißt ihr habt auch das gesamte Technikpaket bei Lechner Massivhaus Massivhaus mit beauftragt.
Dazu würde ich eindringlich raten. Bei formgegossenen / formgeschäumten Wandtafeln ist das zwar etwas weniger sensibel als bei Schalungssteinwänden, aber im Prinzip ist jedes beim Hersteller nicht mitverabredete Detail ein Problempunkt. Weiß der Hersteller von Deiner Installation nichts, dann berücksichtigt er sie auch schon als Leerrohr nicht. Als Pfennigfuchser, der sich seine Steckdosen woanders kaufen will, bist Du bei jedem Anbieter eines durchdachten Systemproduktes verkehrt (und wirst Dich auch in den Allerwertesten beißen, an wie vielen Stellen sich das rächt).
 
F

Fly4321

Hallo 11ant, und wieder Mal vielen Dank für deine Antwort.

Zum letzten Punkt nochmal: eigentlich geht es mir genau nicht darum, ein "Pfennigfuchser" zu sein, sondern im Gegenteil: ich würde sogar mehr Geld investieren, um das Technikpaket (und alle darauf folgenden Pakete, weil Lechner Massivhaus dann verständlicherweise nicht mehr übernimmt) lokal und an Firmen mit gutem Ruf zu vergeben, eben über einen Architekten. Also nicht mit dem Gedanken, Geld zu sparen, sondern eher um eine höhere Qualität und auch lokal verfügbaren Support bei Problemen zu ermöglichen.
 
M

MachsSelbst

Zum Anwalt kann man gehen, ja. Man sollte sich nur nicht der Illusion hingeben, dass ein Deutschland-weit agierender Hausbauer auch nur einen Buchstaben in seinem Standard-Vertrag ändert, weil man es gerne möchte.
Wenn der Anwalt also die Stirn runzelt, muss man sich einen neuen Bauunternehmer suchen.

Und Thema Kalkulation. sofern ihr kein vollkommen durchgedrehtes Star-Architekten-Haus baut, mit irren Details, Sichtbeton, Sichtestrich, LED-Himmel im Wohnzimmer. das Standard-EFH in Bauform x, mit grober Ausstattung y, das schießt der erfahrene Verkäufer/Architekt/GU auf +/-10% in 20 Minuten aus der Hüfte. Wenn nicht, hat er seinen Beruf grundlegend verfehlt oder hat vor 2 Wochen angefangen.
 
11ant

11ant

ich würde sogar mehr Geld investieren, um das Technikpaket [...] lokal und an Firmen mit gutem Ruf zu vergeben, [...] um eine höhere Qualität und auch lokal verfügbaren Support bei Problemen zu ermöglichen.
Woher nimmst Du denn die Furcht, Lechner Massivhaus Subunternehmer in Deiner Bauregion wären Handwerker von fragwürdiger Qualität ?
Baust Du von deren Standort so weit weg, daß Du bspw. mit Weton (aus dem Raum Limburg) besser beraten wärest ?
Zum Anwalt kann man gehen, ja. Man sollte sich nur nicht der Illusion hingeben, dass ein Deutschland-weit agierender Hausbauer auch nur einen Buchstaben in seinem Standard-Vertrag ändert, weil man es gerne möchte.
Niemand will da etwas umformulieren. Der Anwalt erkennt schnell die harmlos formulierten Hintertürchen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.03.2025
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