Beruflich oft. Im rechtlichen Rahmen hast du folgende Möglichkeiten, die ich an deiner Stelle ausschöpfen würde, falls du das Unternehmen nicht noch brauchst:
Die Rechnung zurückgeben, per Post, mit dem Hinweis, dass der Nachtrag nicht gerechtfertigt ist. Eine Änderung der Leistung zu einem...