Das stimmt so nicht. Gerade bei Sondernutzungsrecht ist meistens in der Teilungserklärung genau beschrieben was du machen darfst und was nicht. Bei Reihenhausgrundstücken wird oft vorgeschrieben bestimmte Hecken und Zäune zu nutzen, keinen Nutzgarten anzulegen, keine Tiere zu halten, keine...