Ja genau. Im Bebauungsplan wird das ähnlich geartet vermerkt und es gibt auch Flurstücke, wo eine Mindestgröße vermerkt ist, beim betreffenden Stück aber nicht.
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sind mit 0,25 und 0,35 eingetragen, bekannt und auch schon bedacht. Das hat ein Architekt auch...