Bei uns gilt folgendes.
Für Regenwasser, auch Niederschlagswasser genannt, welche von Dächern, Auffahrten usw. in einer Zisterne gesammelt werden und dann zur Gartenbewässerung genutzt wird oder gleich auf dem Grundstück versickert braucht man keine Niederschlagsgebühren zu entrichten.
Musste...