Weiterbau trotz Baustopp

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H

Hilaria

Hallo, aufgrund diverser Überschreitungen (Baufeld, Abstandsflächen, Max. Geschosszahl, Dachform usw.) haben unsere Nachbarn bereits vor Wochen einen Baustopp erhalten, noch bevor ein Dach erstellt wurde. Dieser Baustopp wurde zur Sicherung gegen Witterungsschäden bzwgl. des Dachaufbaus (und nur dafür) aufgehoben.
Mittlerweile ist das Dach vollständig gedeckt, die Bauarbeiten laufen ungehindert weiter, Heizung, Sanitär, Innen - und Außenputz .... von einem Baustopp nichts zu erkennen. Das Bauamt bestätigt weiterhin einen aktiven Baustopp.
Nun erhielten wir eine Erklärung der Bauherren:
- bekannt, dass sämtliche Bauarbeiten eingestellt sind
- für die Fortführung keinerlei Baugenehmigung vorliegt
- evtl. Beseitigung angeordnet werden kann
- Verzicht auf Schadenersatz

heisst das im Klartext, es darf mit solch einer Erklärung einfach weitergebaut werden? Danach wird ein bisschen Strafe bezahlt und alles ist vergessen?
Die gesamte Nachbarschaft ist sprachlos, das Bauamt nicht auskunftswillig und die Bauherren führen - trotz ständiger Ermahnung seitens des Bauamtes - keine Nachbarschaftsbeteiligung durch.

LG Hilaria
 
E

Egon12

ohne Akteneinsicht kaum zu beurteilen,
allgemein kann man nur sagen, wenn Teile des Hausbaus nicht genehmigungsfähig sind, sind sie zurück zubauen oder erst gar nicht zu bauen, daher der Baustopp.
 
Climbee

Climbee

So ganz klar ist mir nicht, auf was du hier raus willst. Dir paßt der Bau des Nachbarn nicht? Mal so prinzipiell oder weil er halt gegen Vorschriften verstößt?

Prinzipiell ist meines Wissens das Bauamt dir als Nachbar nicht auskunftspflichtig. Falls bisher nicht die Zustimmung der Nachbarn zum Bau eingeholt worden ist, habt ihr trotzdem die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Allerdings muß der Einspruch begründet sein; also nur weil es euch nicht paßt, ist nicht ausreichend. Hier scheinen aber massiv Vorschriften missachtet worden zu sein, z.B. Abstandsflächen und das betrifft euch als Nachbarn sehr wohl.
Also schriftlich Einspruch (begründet!) einreichen.

Inwieweit dann der Bauherr ggf. zum Rückbau genötigt werden kann, entscheidet das Bauamt. Und es ist durchaus nicht ungewöhnlich, leichte Abweichungen mit einer entsprechenden Strafe zu belegen und es dabei zu belassen. Das nutzen viele Bauherren durchaus aus.

Ich kenne aber auch einen Fall, wo ein Rückbau angeordnet wurde (da wurde allerdings auch massiv gegen Vorschriften verstoßen obwohl das Bauamt schon beim Antrag hier eine Nachbesserung verlangt hat, der Plan wohl auch nachgebessert eingereicht wurde, aber dann eben wie ursprünglich geplant gebaut wurde. Das fand das Bauamt bei der Abnahme nicht lustig...)

Also ihr könnt versuchen euch zu wehren, wenn es ganz handfeste, rechtliche Gründe gibt, die gegen den Bau in dieser Form sprechen, aber ob ihr einen Rückbau erreicht, ist nicht unbedingt sicher.
 
H

Hilaria

Richtig, uns (mehrere Nachbarn) stört der Bau, da er sich an keinerlei Auflagen des Bebauungsplanes hält, siehe oben. Die vorgelegten Pläne sind so "nicht vertretbar" laut Bauamt. Es wurden neue Pläne gefordert. Der Bau ist bereits bis zur Errichtung des Daches vorangeschritten.
Wir Nachbarn haben die Pläne nicht vorgelegt bekommen.
Wir haben Einspruch eingelegt. Wir sind direkte Nachbarn und unser Anwalt, der alle Nachbarn vertritt, hat durch Akteneinsicht erfahren, dass dieser Baustopp besteht, an den sich aber niemanden zu halten scheint.

Wir sprechen hier nicht von ein paar geringfügigen Abweichungen, es werden sämtliche Vorgaben massiv überschritten, ob Haushöhe um mehr als 4 Meter, Baufeld in alle Richtungen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl incl. 50 % Ausnahmeregelung, Geschossanzahl + unerlaubter Dachausbau, Wohneinheitenanzahl, Abstandsflächen usw.

Wir finden es skandalös, dass das Bauamt und die Bauaufsicht hier untätig zusehen, obwohl seit Wochen ein Baustopp verfügt wurde.

DEshalb meine FRage: ist es rechtens, dass dieser Baustopp einfach ignoriert wird und das Haus bezugsfertig fertiggestellt wird? Mittlerweile gehen wir davon aus, dass es bezogen wird, ohne das ein genehmigungsfähiger Plan vorliegt.
 
D

DG

So ganz klar ist mir nicht, auf was du hier raus willst. Dir paßt der Bau des Nachbarn nicht? Mal so prinzipiell oder weil er halt gegen Vorschriften verstößt?
Es gibt lt. Aussage des TE mehrere Überschreitungen des B-Plans, also des BauOR. Das heißt, der Bau wird nicht so ausgeführt, wie genehmigt, ergo liegt keine gültige Baugenehmigung vor, daher der Baustopp. Möglicherweise können die Abweichungen durch Ergänzungen des Bauantrags geheilt werden (Baulasten, Nachbarzustimmung etc. pp.), fraglich ist allerdings, wie hoch der Grad der nötigen Mitwirkung der beeinträchtigten Nachbarn ist.

Denkbar ist, dass die Abstandsflächenberechnung verkehrt ist, die Neuberechnung aber immer noch auf dem Grundstück des Bauherren liegt.

Wenn die Neuberechnung der Abstandsflächen erfordert, dass auf Nachbargrundstücken Baulasten einzutragen sind, weil es keine andere Möglichkeit gibt, sieht das schon anders aus.

Prinzipiell ist meines Wissens das Bauamt dir als Nachbar nicht auskunftspflichtig.
Als Nachbar hat man auf Grund seines berechtigten Interesses vollen Zugriff auf die Bauakte, soweit die eigenen Belange betroffen sind und das Bauamt ist daher auch auskunftspflichtig, solange keine höher zu bewertenden Rechte entgegenstehen.

Falls bisher nicht die Zustimmung der Nachbarn zum Bau eingeholt worden ist, habt ihr trotzdem die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Allerdings muß der Einspruch begründet sein; also nur weil es euch nicht paßt, ist nicht ausreichend. Hier scheinen aber massiv Vorschriften missachtet worden zu sein, z.B. Abstandsflächen und das betrifft euch als Nachbarn sehr wohl.
Also schriftlich Einspruch (begründet!) einreichen.
Wozu? Es gibt bereits einen Baustopp, mehr als Stopp geht nicht. Wenn trotzdem gebaut wird, soll das Bauamt (!) offenlegen, unter welchen Bedingungen das passiert. Wenn das Bauamt dem nicht nachkommt, dem Bauamt Fristen setzen. Aussagen des Bauherren würde ich zur Kenntnis nehmen, mehr aber auch nicht.

Inwieweit dann der Bauherr ggf. zum Rückbau genötigt werden kann, entscheidet das Bauamt. [...]
Wohl eher ein Richter, aber egal. Der Rückbau kommt nur dann in Frage, wenn alle anderen geringeren Mittel nicht geeignet sind, das BV mit geltendem Recht in Einklang zu bringen und die Beeinträchtigung der Nachbarn nicht durch Geldzahlungen ausgeglichen werden kann.

Wenn Bauherr/Bauamt weiter auf stur schalten, und offensichtlich ist, dass das BV nur mit Zustimmung/Zutun der Nachbarn genehmigungsfähig ist, würde ich mal eine Entschädigungssumme in den Raum werfen. Vielleicht verschafft das Gehör.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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