Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?

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C

Caspar2020

Der Bebauungsplan für dieses ist für die Frage des TE nicht relevant; zumindest gibt es nicht die sonst üblichen Vorgaben das Erscheinungsbild; bzw Dachform und ähnliches einheitlich sein müssen innerhalb einer hausgruppe.

Ich kenne aber Bebauungspläne wo sowas vorgeschrieben ist.


Eventuell hat das die Verwaltung in diesem Fall verpennt; aber soll dem TE nur recht sein
 
11ant

11ant

Aus meiner Sicht hat die Gemeinde übelst gepennt: rechtlich sehe ich hier tatsächlich nur Gemeinsambewerber zur koordinierten Planung verpflichtet, technisch müßte es aber generell so sein. In den Bewerbungsbogen hätte gehört, mit wem man bauen will (unter Gleichstellung von Fertighausherstellern mit Massivbauträgern); und dann wären die Grundstücke entsprechend so zuzuteilen, daß es zusammenpaßt. Also z.B. eine Weberhaus-Gruppe, eine Schwörerhaus-Gruppe, eine Hausgruppe Huberbau etcetera; und Bewerbungen auf konkrete Grundstücke nur, wenn man sich der Mehrheit innerhalb seiner Vierergruppe anschließt.

Wie soll das sonst gehen ? - da müßte das Bauamt ja je Hausgruppe wenn der erste Antragsteller seinen Plan eingangsgestempelt bekommen hat, die anderen benachrichtigen, und die Schnittzeichnung des Ersten für die anderen zum Maßstab erklären oder wie ? - da hat jemand nicht von Zwölf bis Mittags gedacht.

Eine Vierergruppe ist dreimal so hoch komplex abzustimmen wie ein Doppelhaus, und schon da plädiere ich klar für eine Gemeinsamplanung.

Ich sehe hier Ohnekellerer, Mitkellerer, Schrägdächler und Staffelgeschossler schwer bewaffnet gegeneinander vor den Kadi ziehen. Der Bürgermeister braucht bei der nächsten Direktwahl nicht mehr anzutreten.

Nicht das ganze Baugebiet einem einzigen Bauträger zuzumauscheln, ist ja lobenswert - aber hier im Detail wohl nicht ausgegoren.
 
M

Mottenhausen

Aus meiner Sicht hat die Gemeinde übelst gepennt:

(…)

Nicht das ganze Baugebiet einem einzigen Bauträger zuzumauscheln, ist ja lobenswert - aber hier im Detail wohl nicht ausgegoren.
zumal sie bei der Bepflanzung die Anzahl der Gewächse pro Fläche samt Pflanzliste festlegen, es aber nicht schaffen z.B. eine Dachform & gemeinsame Firsthöhe je Teilfläche festzulegen. Wenn es bunt werden soll, okay, dann hätte man ja jede Teilfläche unterschiedlich gestalten können, aber so... was soll das für ein Chaos werden?
 
C

Caspar2020

Wie soll das sonst gehen ? - da müßte das Bauamt ja je Hausgruppe wenn der erste Antragsteller seinen Plan eingangsgestempelt bekommen hat, die anderen benachrichtigen, und die Schnittzeichnung des Ersten für die anderen zum Maßstab erklären oder wie ? - da hat jemand nicht von Zwölf bis Mittags gedacht.
Muss ja nicht. Ein RH Riegel muss ja nicht gleich aussehen.

Und technisch ist das auch kein Problem
 
11ant

11ant

Und technisch ist das auch kein Problem
Wenn der Mitkellerer nachher kommt, ist das immer eine Komplikation.

Ein RH Riegel muss ja nicht gleich aussehen.
Sicher kann jeder für sich den Bebauungsplan anders einhalten als der Nachbar. Aber dann sieht die Reihe als Ensemble aus wie schiefe Zähne, und daß sich die "Nahtverläufe" der gemeinsamen Hausseiten dabei in der Höhenlinie wild kreuzen, ist für manche Bauteilabdichtung auch kein Traum ihrer eingeschlafenen Füße.

Rücksichtnahme - auf den Nachbarn wie auf den Betrachter der Häuser der beiden - ist keine Individualitätsschwäche. Make Love, Not War - Gartenzäune zu Pflugscharen
 
Y

ypg

Steht doch im Bebauungsplan:

In WA1 und WA3 sind folgende Dachformen zulässig:
- Satteldächer, Zelt- und Walmdächer: bis Max. 40° Dachneigung.
- Pultdächer: bis Max. 15° Dachneigung
- Flachdächer: bis Max. 10° Dachneigung

In der Praxis bietet es sich allerdings schon an, die Dreiergruppe mit gleicher Dachform zu bauen.
Technisch machbar sind auch unterschiedliche, gewollt ist das aber bestimmt nicht. Der Bebauungsplan gibt es aber erst mal her.
Also, ich werde NICHT in den Bebauungsplan schauen. Man kann hier gern die Fakten reinkopieren.
Ich seh allerdings etwas schwarz für die Häuser, wenn jeder einzeln sein RH oder ERH vom Architekt planen lässt. Da wird dann ein 2-Geschosser mit Walmdach als ERH neben einer Satteldachvariante und anderer Firsthöhe geplant... Nicht zu vergessen die Fassadengestaltung - bei dem einen dann ein moderner Kubus mit Pult, der andere dann Sprossenfenster/Landhausstil
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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