Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe

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I

Isokrates

Ich sehe momentan keinen nachvollziehbaren Grund
Sie garantieren dir alle Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählt, neben der Beantragung vor dem Vorhabenbeginn und der Leere des Förderstopfes, auch das Erreichen der Jahresarbeitszahl von 4,5 und das der Qualitätscheck nach einem Jahr erfolgreich durchgeführt wird.
Falls also der Installateur die Berechnung oder den Check falsch durchführt und dadurch die Förderung verloren geht, entsteht dir kein Schaden.
Finde 100 Euro für diese Absicherung nicht viel. Sind bei mir Brutto weniger als 1 % des Förderbetrags.
 
I

Isokrates

Kurzes PS:

Anscheinend wurde der Fördergeldservice verschärft.
Laut Website (Blatt zu den Förderbedigungen) von Vaillant wird für die Einstellung des Programms bzw. Ausschöpfung der Haushaltsmittel keine Haftung mehr übernommen.

Die Frage generell ist aber in welcher Konstellation du den Förderservice beauftragst.
Bei mir lief alles über den Installateur und ich musste nichts machen. Also die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen wurde übernommen.

Tatsächlich habe ich nicht einmal eine Übernahme der von Vaillant aufgerufenen Kosten (über die Sunshine Energieberatung) unterschrieben. Dies unterschreibt der Heizungsfachbetrieb, dass er die Kosten übernimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
moHouse

moHouse

Nur um sicher zu gehen: wenn man mit nem GU neu baut (Wärmepumpe dort inklusive), muss der Antrag beim BAFA vor der Vertragsunterschrift mit GU gestellt sein. Richtig?
 
OWLer

OWLer

M.E. nicht ganz, @moHouse

Siehe Punkt 14 des Merkblattes.

Der Zeitpunkt des Vorhabensbeginns ist der Zeitpunkt des Abschlusses eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Dieser darf immer erst nach der Antragstellung erfolgen. Der Lieferungs- und Leistungsvertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen über den Vertragsschluss abgegeben worden sind. Dies ist in der Regel in dem Moment der Fall, in dem ein Angebot des Installateurs ohne weitere Änderungen oder Ergänzungen angenommen wird oder der Installateur die Beauftragung durch den Kunden mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung bestätigt.
Bei uns war es: Bau mit Wärmepumpe. Die Willenserklärung, mit der förderfähigen Wärmepumpe zu bauen, wird bald erst von uns abgegeben.
 
OWLer

OWLer

Ergänzung aus Checkliste:

Anträge können nur über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite des BAFA gestellt
werden. Dieses finden Sie unter fms.bafa.de/BafaFrame/map. Die Antragstellung über das
elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt
der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum
des Antrages beim BAFA. Die Erstellung eines Gasanschlusses sowie die Erschließungen der
Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage (bei Erdsondenbohrungen einschließlich Abschluss
verschuldensunabhängige Versicherung) dürfen zwar vor dem oben definierten Vorhabensbeginn
durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu beeinträchtigen. Jedoch
sind die Kosten für diese vorbereitenden Maßnahmen in diesem Fall nicht förderfähig.
Geplant werden darf vorher. Wenn ihr es so macht, wie wir - also nur Wärmepumpe festlegt - dann sollte es kein Problem sein.
 
F

FoxMulder24

Nur um sicher zu gehen: wenn man mit nem GU neu baut (Wärmepumpe dort inklusive), muss der Antrag beim BAFA vor der Vertragsunterschrift mit GU gestellt sein. Richtig?
Nein, es reicht wenn der Antrag gestellt wird, bevor der GU den Heizungsbauer beauftragt.

Beispiel: Wir bauen derzeit mit GU und haben Nov 2019 unterschrieben.
Bei der Bemusterung im Juni 2020 haben wir auf eine Förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpe aufgemustert und danach umgehend (privat) den BAFA Antrag gestellt. Erst ein paar Tage später haben wir dann das neue Angebot der Bemusterung unterschrieben.
Die Genehmigung hat übrigens 12 Wochen gedauert.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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