Ja, du brauchst erstmal ein Angebot, dass wirklich nur die Wärmepumpe und die nötigen Arbeiten und Materialien dafür umfasst. Es gibt beim Neubau nur ganz wenige Umfeldmaßnahmen (z.B. Enthärtungsanlage zur Verlängerung der Lebensdauer) die auch gefördert werden. Dazu den BAFA Check nach einem Jahr (kann gefördert werden). Und gfs. eine Lüftungsanlage (aber nur bei gemeinsamer Steuerung mit der Wärmepumpe).
Später, wenn du die Kosten einreichst, brauchst du u.a. entsprechend eine Rechnung/Kostenachweis über die gleichen Posten.
Da dein Vertragspartner dein GU ist, muss er es auch ausstellen. Manche tun sich damit schwer (so mein GÜ).
Am besten das Merkblatt der BAFA sehr genau durchlesen. Da steht an sich alles drin, es ist nur sehr viel gelaber dabei.
Da steht aber z.B. auch drin, dass erst die konkrete Beauftragung des ausführenden Installateurs als Stichtag gilt (also davor muss du beantragen), nicht der Vertrag mit dem GU/GÜ.