Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe

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Tolentino

Tolentino

Ich hatte leider meinen Antrag schon eingereicht, bevor ich vom Service wusste (genau einen Tag vorher).
Im Neubau ist die Fußbodenheizung nicht förderfähig. Nur im Bestand, wenn Sie im Zuge einer energetischen Sanierung eingebaut wird.
 
DaSch17

DaSch17

Ich hatte leider meinen Antrag schon eingereicht, bevor ich vom Service wusste (genau einen Tag vorher).
Hm. Mist.

M. E. liegen die Vorteile im Wesentlichen darin, dass man garantiert richtig beantragt und bis zum Förderbescheid keinen Stress mit dem BAfA hat (bspw. Unterlagennachforderung etc.). Letzlich wird durh den Service die Gefahr eliminiert ggf. wg. eines fehlerhaften Antrags keine Förderung zu erhalten. Logisch, das unser Heizi gerne den Service nutzen will und wir ihn bezahlen sollen. Denke mal, wir werden das dann machen.

Ich hatte leider meinen Antrag schon eingereicht, bevor ich vom Service wusste (genau einen Tag vorher).
Im Neubau ist die Fußbodenheizung nicht förderfähig. Nur im Bestand, wenn Sie im Zuge einer energetischen Sanierung eingebaut wird.
Sh**. Das gilt dann wohl auch für das Rohrnetz für die Lüftungsanlage, oder?
 
moHouse

moHouse

Ja, du brauchst erstmal ein Angebot, dass wirklich nur die Wärmepumpe und die nötigen Arbeiten und Materialien dafür umfasst. Es gibt beim Neubau nur ganz wenige Umfeldmaßnahmen (z.B. Enthärtungsanlage zur Verlängerung der Lebensdauer) die auch gefördert werden. Dazu den BAFA Check nach einem Jahr (kann gefördert werden). Und gfs. eine Lüftungsanlage (aber nur bei gemeinsamer Steuerung mit der Wärmepumpe).
Später, wenn du die Kosten einreichst, brauchst du u.a. entsprechend eine Rechnung/Kostenachweis über die gleichen Posten.
Da dein Vertragspartner dein GU ist, muss er es auch ausstellen. Manche tun sich damit schwer (so mein GÜ).
Am besten das Merkblatt der BAFA sehr genau durchlesen. Da steht an sich alles drin, es ist nur sehr viel gelaber dabei.
Da steht aber z.B. auch drin, dass erst die konkrete Beauftragung des ausführenden Installateurs als Stichtag gilt (also davor muss du beantragen), nicht der Vertrag mit dem GU/GÜ.
Ok. Danke schon mal für die Antworten.
Habe jetzt auf ner Infoseite für Wärmepumpen auch noch Infos gefunden. Wenn man mit GU baut, soll man bei Antragstellung noch das Bafa-Formular "Bestätigung des Bauträgers" einreichen. Dort steht auch nochmal:
Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem
Fachunternehmer. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Nach der Denkweise ist der Fachunternehmer ist dann der Heizungsinstallateur und nicht der GU.
 
Tolentino

Tolentino

Sh**. Das gilt dann wohl auch für das Rohrnetz für die Lüftungsanlage, oder?
Nein, die sind förderfähig:

Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien (Stand 26.03.2020) schrieb:
Wärmepumpen-Anlagen kombiniert mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung
- sofern förderfähige Wärmepumpen mit Lüftungsgeräten inklusive
Wärmerückgewinnung kombiniert und diese Komponenten regelungstechnisch
gemeinsam betrieben werden
- inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör
 
moHouse

moHouse

Ok...soweit vielen Dank. Hat mich schon weiter gebracht.

Die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe und Warmwasserspeicher sind in der Liste der Bafa-förderungsfähigen Wärmepumpen aufgezählt.
Aber am Ende kommt es ja auf die Jahresarbeitszahl vom 4,5 an.
Da habe ich jetzt mal den online-rechner von Wärmepumpe Punkt De bemüht.
Soweit sehr komfortabel.

Leider komme ich bei meinem Modell nur auf die Jahresarbeitszahl von 4,5, wenn ich den Anteil Trinkwassererwärmung am Gesamtwärmebedarf auf 15% drücke.
(Voreingestellt sind 18 %)

Das scheint mir wenig realistisch. Wir bauen KfW55. Man findet im Netz so gut wie nichts darüber.
Und wenn doch, klingt es eher danach, dass der Anteil der Warmwassererzeugung wesentlich über 15% liegt. Sogar stark Richtung 50% geht.

Welche Werte habt ihr?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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