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Stefan001
So eindeutig würde ich das nicht sehen.Der TE ist nicht Eigentümer sondern Mieter; d.h. er hat überhaupt keine Rechte in die Bauunterlagen Einsicht zu nehmen. Und den Eigentümer scheint es ja wohl nicht weiter zu stören, der ist mit dem Neuhausbesitzer ja anscheinend bestens befreundet. Vielleicht haben die auch einen deal - das dürfen zwei benachbarte Eigentümer machen.
Als Mieter hast du da keinerlei Chancen. Entweder die Kröte schlucken oder sich ein anderes Mietobjekt suchen.
Die Diskussion, ob das rechtens ist oder nicht, ist müßig. Es muß den Eigentümer stören und der muß dann agieren. So, wie das hier beschrieben ist, kann man davon ausgehen, daß das nicht geschieht. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Das gemietete Objekt hat auch in einem gewissen Rahmen einen definierten Zustand einzuhalten. Sollten hier durch das Nachbargrundstück unrechtmäßig Beeinträchtigungen der Mietsache auftreten, geht das den Mieter sehr wohl etwas an. Immer hin bezahlt er für das voll nutzbare Grundstück.
Abstandsflächen sind ja eben genau dafür da, die Beeinträchtigung des Nachbarn zu verhindern.