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Pinkiponk
Bei einem Verbraucherschutzverband könntest Du durchaus einmal nachfragen. Und wenn Du Belege für die gestrige Einreichung hast, könntest Du, genug Nerven und vielleicht auch eine Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt, wegen "Seit dem 24.1.2022 gilt ein Antrags- und Zusagestopp bei der BEG-Förderung!" der Sache vielleicht doch noch nachgehen. Der 24.01. ist erst heute oder allenfalls ab 0.00 Uhr heute Nacht. Vielleicht lässt sich doch noch etwas machen. Ich wünsche es Dir und Deinen Mitbetroffenen.Ich frage mich, ob eine solche Ungerechtigkeit legal ist.