B
BauLine
Hallo Hope
Was steht denn an Terminen.. ggf. verbindlichen.. in Deinem Vertrag?
Wenn es solche gibt, kannst Du diese auch schriftlich, per E/R anmahnen.. bzw. den GU in Verzug setzen.
Grundlegend solltest Du niemals Telefonaten Glauben schenken.. ohne dass diese schriftlich bestätigt werden. Falls der GU hierzu nicht im Stande ist, kannst Du dies ganz einfach und ebenfalls rechtsverbindlich selbst tun. Es ist ggf. nur eine Frage der geschickten Wortwahl.. und wenn der GU so schlampig arbeitet, wie es den Anschein hat, hast Du den passenden Hintergrund für weitere Schritte.
Es wird mit Sicherheit nicht besser, wenn Du einfach abwartest, bis die sich irgendwann melden... abgesehen davon, dass man seit 2009, bei einer sauber arbeitenden Unternehmung, man schon 2 Häuser hätte bauen können. Du hast dagegen bislang nur die vermutete Hoffnung, dass ein Rohbau mit Dach entstehen könnte.. Betonung auf: KÖNNTE!
Was steht denn an Terminen.. ggf. verbindlichen.. in Deinem Vertrag?
Wenn es solche gibt, kannst Du diese auch schriftlich, per E/R anmahnen.. bzw. den GU in Verzug setzen.
Grundlegend solltest Du niemals Telefonaten Glauben schenken.. ohne dass diese schriftlich bestätigt werden. Falls der GU hierzu nicht im Stande ist, kannst Du dies ganz einfach und ebenfalls rechtsverbindlich selbst tun. Es ist ggf. nur eine Frage der geschickten Wortwahl.. und wenn der GU so schlampig arbeitet, wie es den Anschein hat, hast Du den passenden Hintergrund für weitere Schritte.
Es wird mit Sicherheit nicht besser, wenn Du einfach abwartest, bis die sich irgendwann melden... abgesehen davon, dass man seit 2009, bei einer sauber arbeitenden Unternehmung, man schon 2 Häuser hätte bauen können. Du hast dagegen bislang nur die vermutete Hoffnung, dass ein Rohbau mit Dach entstehen könnte.. Betonung auf: KÖNNTE!