>>> WICHTIG <<< "Handwerkerhypothek"
Hallo an alle Bauherren!
Achtung >>> wichtig - wichtig - wichtig <<<
Bei den Bauherren, welche wir zur Zeit betreuen, wurde seitens der 1. 2. 3. Massivbau GmbH, im Eilverfahren, eine Eintragung einer Handwerker- Sicherungshypothek bei Gericht beantragt. Die Gerichts-Beschlüsse werden zur Zeit vielen Bauherren per Gerichtsvollzieher zugestellt.
Nach dem Kenntnisstand unserer Juristen, nach Einsichtnahme in die Unterlagen, sind diese Eintragungen "haltlos". Die Anträge von 1. 2. 3. Massivbau GmbH entbehren jeder Grundlage und stimmen nicht im Ansatz.
Wir empfehlen jedem Bauherren, nach Zugang des Gerichtsbeschlusses, einen Anwalt zu konsultieren, welcher entsprechende Anträge zur Wiederaufhebung der Gerichtsbeschlüsse beantragen und zudem Widerspruch einlegen soll. Es steht Ihnen frei sich bei uns noch mal rückzuversichern ( 040 - 88 88 66 - 21 oder 22 ).
Die Zusammenfassung aller Summen aus den Handwerkersicherungs-Hypotheken weisen in keinem Fall die tatsächlichen Außenstände eines Unternehmens aus. Vielmehr sollen diese zur Forderungsabsicherung, nach erfolgloser Einforderung "berechtigter" Zahlungsaufforderungen dienen. In den uns vorliegenden Fällen kann in keinem Fall von "berechtigten Forderungen" seitens der 1. 2. 3. Massivhaus gesprochen werden.
Unsere Bauherren stellen bereits entsprechende Anträge!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Vermutungen stützen und daher entsprechende Fragen auch nicht beantworten werden. Wir wollen schließlich keinem Unternehmen Schaden.