1.2.3. Massivbau GmbH

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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lampe01

Hallo an alle Bauherren!

Achtung >>> wichtig - wichtig - wichtig <<<

Bei den Bauherren, welche wir zur Zeit betreuen, wurde seitens der 1. 2. 3. Massivbau GmbH, im Eilverfahren, eine Eintragung einer Handwerker- Sicherungshypothek bei Gericht beantragt. Die Gerichts-Beschlüsse werden zur Zeit vielen Bauherren per Gerichtsvollzieher zugestellt.

Nach dem Kenntnisstand unserer Juristen, nach Einsichtnahme in die Unterlagen, sind diese Eintragungen "haltlos". Die Anträge von 1. 2. 3. Massivbau GmbH entbehren jeder Grundlage und stimmen nicht im Ansatz.

Wir empfehlen jedem Bauherren, nach Zugang des Gerichtsbeschlusses, einen Anwalt zu konsultieren, welcher entsprechende Anträge zur Wiederaufhebung der Gerichtsbeschlüsse beantragen und zudem Widerspruch einlegen soll. Es steht Ihnen frei sich bei uns noch mal rückzuversichern ( 040 - 88 88 66 - 21 oder 22 ).

Die Zusammenfassung aller Summen aus den Handwerkersicherungs-Hypotheken weisen in keinem Fall die tatsächlichen Außenstände eines Unternehmens aus. Vielmehr sollen diese zur Forderungsabsicherung, nach erfolgloser Einforderung "berechtigter" Zahlungsaufforderungen dienen. In den uns vorliegenden Fällen kann in keinem Fall von "berechtigten Forderungen" seitens der 1. 2. 3. Massivhaus gesprochen werden.

Unsere Bauherren stellen bereits entsprechende Anträge!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Vermutungen stützen und daher entsprechende Fragen auch nicht beantworten werden. Wir wollen schließlich keinem Unternehmen Schaden.

hat schon jemand so einen Gerichtsbeschluss bekommen?
 
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nad77

Lieber GF, wir sind doch menschlich und können bestimmt zusammen einen Ausweg finden. Es ist auch in unserem und Ihrem Sinne die Sache ohne Probleme, Gerichte, Nerven, Stress und schlaflose Nächte aus der Welt zu schaffen. Die Familie und Kinder leiden drunter!
Lieber GF, laden Sie doch uns zu sich ein, ich bin mir sicher, wer dran Interesse hat, kommt auch.
 
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littlefoot

@ Lampe

Nein, wir nicht. Wäre aber ja auch noch schöner. Wir haben im Verhältnis ja auch viel zu wenig noch offen für die ganzen Arbeiten die noch ausstehen.


@ nad77

ja, so sehe ich das auch. Wir sind alle daran interessiert das Ganze menschlich und fair und vor allem ohne riesengroße Streitigkeiten mit Anwalt und Gericht zu regeln. Aber das habe ich dem GF auch schon oft geschrieben. Leider keine Reaktion. Alles, was wir möchten, ist endlich fertig werden. Bitte, Herr GF, melden Sie sich!!!!
 
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Franziwolfgang

@ Lampe

Yep. Wir haben so ein Ding gekriegt. Unser RA ist (hoffentlich) dran, den Widerspruch zu machen.


@ littlefoot & nad77

Sowas haben wir auch versucht. Oft. Der GF reagiert auf irgendwelche Gesprächswünsche anscheinend grundsätzlich nicht. Wir haben ihn bei Vertragsabschluss gesehen und seither nicht mehr. Das einzige Lebenszeichen seinerseits sind ein paar Unterschriften unter Rechnungen, Mahnungen und jetzt der eidesstattlichen Versicherung für die von Bauherrennotruf genannte Handwerkersicherungshypothek, ansonsten scheint der fragliche Herr in dem Unternehmen nicht in Erscheinung zu treten. Versucht es weiter, aber unserer Erfahrung nach werdet Ihr vom Herrn GF auch weiterhin nichts hören.
 
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littlefoot

@ Franziwolfgang

Kurz vor Weihnachten 2009 verschickte der GF doch mal eine Mail an (denke ich mal) alle Bauherren, mit der Entschuldigung, dass 123 von einer Auftragsflut überrollt wurde und es deshalb zu Problemen kam und mit der Bitte, die Anliegen künftig an ihn persönlich per Mail zu schicken, er werde sich dann darum kümmern. Dies tat ich und dies war das einzige Mal, dass er auf meine Mails reagierte. Er wollte uns persönlich besuchen. Das tat er dann auch ca. vier Tage vor unserem Einzug ins Haus. Er entschuldigte sich für die vielen Probleme und Verzögerungen, versprach uns auch eine Entschädigung und beteuerte, dass es von nun an ohne Probleme weitergeht und unser BV vernünftig einen Abschluss findet. Er kam sehr nett und menschlich fair rüber und wir glaubten ihm.

Doch was wir seitdem erleben ist keineswegs ein Vorgehen ohne Probleme oder gar ein vernünftiger Abschluss. Es ist ein ewiges Hinhalten ohne Ende. Kurz nach dem persönlichen Gespräch mit dem GF wurde uns ein "Qualitätsmanager" zur Seite gestellt, dessen Aufgabe im Nachhinein gesehen darin bestand, uns zu vertrösten. Von Woche zu Woche, von Monat zu Monat.

Dann war dieser weg und endlich fanden wir in einer Mitarbeiterin von 123 eine Ansprechpartnerin, die sich wirklich sehr bemühte. Sie antwortete stets auf unsere Mails und es folgten auch Taten auf der Baustelle. Wir wurden wieder aufgerüstet, und es wurden zwei Hausseiten abgespachtelt. Doch nun geht es seit Wochen nicht mehr voran. Diese Mitarbeiterin und unsere neue Bauleiterin (haben wir seit ca. 4 Wochen) schlugen uns vor (Anweisung vom GF) wir sollen die Rechnung des Putzers vorschießen und dann von der Schlussrechnung abziehen. Aber dann bleibt ja fast nichts mehr offen. Wir haben doch auch noch andere Mängel. Außerdem bezahlen wir erst, wenn die Arbeit auch erfolgt ist. Unter den gegebenen Umständen momentan erst recht. Rein rechtlich hätten wir sogar noch viel mehr Geld zurückbehalten können. Das ist wahrscheinlich das Problem. Wir haben noch viel zu wenig offen, als dass man sich seitens 123 kümmern müsste. So kommt es mir langsam vor. Oder sie können es tatsächlich momentan nicht bezahlen. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass nun mal wieder bezüglich unserer Fassade rein garnichts voran geht und der Herbst und damit das ungünstige Wetter mit großen Schritten naht.
 
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nad77

Alle wissen inzwischen, dass auf Gute oder auch Böse Bauherren diese Firma einfach nicht reagiert. Wir sollten hier lieber eine Lösung finden...

Meine Frage an alle, die bereits einen Rechtsanwalt geschaltet haben oder die Möglichkeit haben, sich von einem beraten zu lassen. Könnt Ihr nachfragen, ob es rechtlich akzeptabel ist (mit Gesetzten, Paragraphen und so), dass keiner auf unsere Kommunikationsversuche reagiert. Was ist es für ein Kindergarten! Mails, Telefonate sind so zu sagen Luft und gelten nicht immer als Beweismittel. Aber Briefe per Einschreiben? Hat jemand auch darauf keine Antwort bekommen? Falls ja, denke ich, bin aber kein RA, es müsste schon irgendwelche rechtliche Folgen haben...
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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