1.2.3. Massivbau GmbH

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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B

bauherr21

Hallo Leuchte,
die Anzeigen auf Immowelt konnte ich zwar nicht aufrufen, aber die Google-Suche zeigte mir eindeutig an, dass neben den Begriffen "City Life", "Geslau" und "Bergstraße" auch "Herr Stelzer" steht - mein Fazit deshalb also: die Firmen stehen durch den Namen Stelzer für mich eindeutig in Verbindung, Stelzer ist Geschäftsführer der insolventen 1.2.3. Massivbau GmbH und hat auf seinen Namen die anderen beiden im Forum genannten Firmen-Webadressen eintragen lassen, deren Geschäftsführerin Amira Stelzer ist. Meine persönliche Meinung: anderweitig nach einer Baufirma umzusehen und hiervon lieber die Finger lassen!
Ich habe in der Immowelt Häuser in Geslau Umkreis 30km, unter 200.000€ abgefragt und das Suchergebnis mit dem Namen des Anbieters eingeschränkt. Das ergibt 6 Angebote für die Nachfolgefirmen der 123 Massivbau GmbH. Auch das Modell Renner der 123 Massivbau ist dabei.
Die Immowelt bietet eine Suchverfeinerung mit Suche über Stichworte an.
 
S

skelo

Hallo zusammen,

auch wir haben mit 123 Massivbau gebaut, sind aber scheinbar noch relativ gut weg gekommen, da unser Haus von April 2008 bis Oktober 2008 gebaut wurde und dann auch ziemlich fertig war.
Viele Fehler haben wir während der Bauphase selber bemerkt und korrigieren lassen aber ich hoffe mal, dass da nicht noch viele Fehler waren, die wir nicht bemerkt haben.
Es wurde alles bezahlt und auch abgenommen.
Die danach aufgetretenen „Unregelmäßigkeiten“ wurden von 123 Massivbau ignoriert und wir haben uns damals so einschüchtern lassen, dass wir keinen Anwalt beauftragt haben.

1.) Nun ist aber die Frage wie es mit der Garantie und Gewährleistung aussieht (wir haben damals sogar extra noch eine Garantieverlängerung für 1.000€ gekauft :-( ?

Bei uns hat nämlich die Luft/Wasser-Wärmepumpe nach knapp 3 Jahren schon den ersten Defekt.

Kann jemand beantworten, wer für diese Dinge nun zuständig ist?
2.) Müssen wir diese Garantieleistungen nun selber bezahlen oder ist auch der jeweilige Hersteller bzw. die Montagefirma dafür zuständig?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße

Skelo
 
H

Horrorhaus

Hallo zusammen,

auch wir haben mit 123 Massivbau gebaut, sind aber scheinbar noch relativ gut weg gekommen, da unser Haus von April 2008 bis Oktober 2008 gebaut wurde und dann auch ziemlich fertig war.
Viele Fehler haben wir während der Bauphase selber bemerkt und korrigieren lassen aber ich hoffe mal, dass da nicht noch viele Fehler waren, die wir nicht bemerkt haben.
Es wurde alles bezahlt und auch abgenommen.
Die danach aufgetretenen „Unregelmäßigkeiten“ wurden von 123 Massivbau ignoriert und wir haben uns damals so einschüchtern lassen, dass wir keinen Anwalt beauftragt haben.

1.) Nun ist aber die Frage wie es mit der Garantie und Gewährleistung aussieht (wir haben damals sogar extra noch eine Garantieverlängerung für 1.000€ gekauft :-( ?

Bei uns hat nämlich die Luft/Wasser-Wärmepumpe nach knapp 3 Jahren schon den ersten Defekt.

Kann jemand beantworten, wer für diese Dinge nun zuständig ist?
2.) Müssen wir diese Garantieleistungen nun selber bezahlen oder ist auch der jeweilige Hersteller bzw. die Montagefirma dafür zuständig?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße

Skelo
Hallo wende dich doch wenn du noch gweährleistungsansprüche hast an den Insolvenzverlwalter
 
S

skelo

Und wie kriege ich raus wer das ist?

Ich habe auch erst jetzt durch Zufall von der Insolvenz erfahren.
Wo kriegt man die nötigen Informationen her?
 
H

Horrorhaus

Und wie kriege ich raus wer das ist?

Ich habe auch erst jetzt durch Zufall von der Insolvenz erfahren.
Wo kriegt man die nötigen Informationen her?
Das Insolvenzverfahren gegen die 123 Massivbau GmbH wurde am 01.04.2011 eröffnet. Nachfolgend der Beschluss des Insolventgerichts.

Amtsgericht Ansbach, Aktenzeichen: 6 IN 491/10



Über das Vermögen

der 1.2.3 Massivbau GmbH, Molkereiweg 1 a, 91608 Geslau
Registergericht Ansbach, HRB 2501

gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Wolfgang Stelzer, Molkereiweg 1a, 91608 Geslau


wurde am 01.04.2011 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg
Telefon: 0911-9990990 Telefax: 0911-99909950

1.
Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)
ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 06.05.2011 beim Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden;

b)
dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

2.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den
Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses
sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung des Insolvenzverwalters), 100
(Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Hinterlegung Wertgegenstände bzw.
Wertpapiere), 157 (Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens, Beauftragung
Insolvenzverwalter mit Erstellung Insolvenzplan), 160 (Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier insbesondere:
Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Ansprüche der Schuldnerin gegen den
Gesellschafter/Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich geltend zu
machen und hierüber Vergleiche abzuschließen, sowie die Ermächtigung des
Insolvenzverwalters zur Führung sonstiger Rechtsstreitigkeiten nebst
Vergleichsabschlüssen; Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Veräußerung
von Grundvermögen aus freier Hand), 162 (Zustimmung zur Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 233 InsO (Aussetzung von Verwertung und Verteilung
bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Freitag, den 24.06.2011 um 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2, EG, Promenade 8, 91522
Ansbach,

der Prüfungstermin wird anberaumt auf

Freitag, den 24.06.2011 um 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2, EG, Promenade 8, 91522
Ansbach.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung gem. § 160 InsO als erteilt
gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.



6 IN 491/10
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht -, 01.04.2011
 
S

skelo

Vielen Dank!

Nun ist halt einfach die Frage, wie viel Sinn es macht hier aktiv hzu werden.

Die Heizung hat jetzt einen Defekt und muss umgehend repariert werden. Dies kostet ca. 200€ laut Kundendienst.

Somit macht es wohl keinen Sinn, wegen diesem kleinen Betrag irgendwas zu unternehmen. Zumal man ja zur Kontaktaufnahme mit dem IV auch nen Anwalt bräuchte.

Da kann man nur beten, dass nicht irgendwas größeres kaputt geht :-(

Grüße

Skelo
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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