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SEVI
Hallo Skelo, wegen 200€ Reparaturkosten würde ich als Bauherr tatsächlich keinen Anwalt für das 10fache Honorar engagieren. Zumal man als geschädigter Bauherr im Insolvenzverfahren angeblich ohnehin nachrangig nach den Ansprüchen der geschädigten Handwerks-Subunternehmen eingeordnet würde (sich also in der Schlange der Anspruchsteller weit weit hinten einreihen darf) und auch bei wesentlich höheren Ausständen / Forderungen kaum Aussicht auf Rückzahlungen für Baumangelbehebungen usw. habe. Wäre meine Heizung kaputt, würde ich an die Ehre der seinerzeit tätigen Handwerksfirma appellieren, denn ich finde, dass diese durchaus eine Verpflichtung ggü. Mängeln in der Garantie-/ Gewährleistungsphase hat - natürlich nur, wenn überhaupt nachvollziehbar ist, wer die Heizung montiert hat. Immerhin haben die finde ich auch (noch) einen Ruf zu verlieren, wenn sie nicht in den Insolvenzstrudel mit reingezogen wurden.