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ypg
Du solltest Dir die Landesbauordnung mal durchlesen, auch zum Thema Definition Vollgeschoss.
Als Bsp nehmen wir grob die 2/3 Regel: ein Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss, wenn die Wohnfläche des DG mit der Raumhöhe ab 2,20 mind. 2/3 des EG hat.
Das hat mit der Neigung, aber auch mit dem Kniestock und Gauben zu tun:
In diesem Fall ist das Dach sehr steil, dazu kommen die Gauben. Letztendlich muss man rechnen. Geschätzt sind es 3 VG.
Im Baurecht gibt es keine Etagen, nur Vollgeschosse. Immer darauf achten, was das Bauamt gesagt hat und das, was Du annimmst, was sie gesagt haben.aber laut Bebauungsplan und Aussage Bauamt ist dort nur möglich ein Haus mit 3 Etagen zu Bauen.
Wenn das Dachgeschoss dann ein Vollgeschoss ist.Das heisst ich könnte evtl klappen 2 volle Geschosse zu bauen und das Dachgeschoss evtl dann als drittes Geschoss anzugeben?
Am Luftbild.Woher erkennt man das sich die Nachbarn daran nicht gehalten haben?
Ein Vollgeschoss ist in jedem Bundesland anders geregelt.Eine Frage zum Schluss. Das Haus auf dem Bild im Anhang hat wie viele Geschosse? Nur das ich da mal verständniss für bekomme.
Als Bsp nehmen wir grob die 2/3 Regel: ein Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss, wenn die Wohnfläche des DG mit der Raumhöhe ab 2,20 mind. 2/3 des EG hat.
Das hat mit der Neigung, aber auch mit dem Kniestock und Gauben zu tun:
In diesem Fall ist das Dach sehr steil, dazu kommen die Gauben. Letztendlich muss man rechnen. Geschätzt sind es 3 VG.