4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

4,90 Stern(e) 15 Votes
B

Benutzer 1001

Thread überhaupt gelesen? Das steht im Kaufvertrag, den der TE abgeschlossen hat. Kauf Grundstück mit gleichzeitiger Verpflichtung, mit GU XY eine Doppelhaushälfte zu bauen.
.
Das war mir so nicht bewusst das das Finanzamt den Vertrag bzw den Wortlaut bekommt, dachte vielleicht nur die Rechnung usw.

Aber abgesehen davon, wenn es so im Vertrag steht hat der Notar nicht sogar eine Hinweis Pflicht? wenn ja dann haben die Käufer es einfach ignorieren oder die tragweite nicht verstanden.

Somit ab zum Steuerberater und schauen wie man da am günstigsten rauskommt.
 
R

RotorMotor

Ich hatte es ja schon einmal vor ein paar Posts geschrieben, aber man findet schon sehr häufig die Aussage, dass, um Doppelbesteuerung zu vermeiden, entweder Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. So steht es ja eigentlich auch im Gesetz.
Können die, die das anders sehen das nochmal kurz begründen?
 
K

KarstenausNRW

Ich hatte es ja schon einmal vor ein paar Posts geschrieben, aber man findet schon sehr häufig die Aussage, dass, um Doppelbesteuerung zu vermeiden, entweder Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. So steht es ja eigentlich auch im Gesetz.
Können die, die das anders sehen das nochmal kurz begründen?
1. Dabei geht es um echtes Bauträgergeschäft. Also Grundstück + Haus von einer Partei (hier sind Grundstücksverkäufer und Bauunternehmen unterschiedliche Parteien).
2. Die Umsatzsteueroptierung kann ausschließlich der Bauträger vornehmen. Du als Enderwerber hast keine Wahlmöglichkeit.
 
Tolentino

Tolentino

Wobei ich persönlich ja finde, dass bei solchen "falschen" Bauträgergeschäften (also Bauzwang mit konkretem GU, aber auf dem Papier anderer Grundstücksverkäufer) die Rechtsprechung eindeutig auf Verschleierung gehen und eben ein echtes Bauträgergeschäft mit allen Folgen unterstellen sollte.
So ähnlich wie wenn man eine rote Ampel über eine Tanke oder einen Parkplatz umfährt, man trotzdem den Punkt kriegt - sofern ertappt.
Ist einfache eine Unsitte der GUs alle Risiken auf den Käufer abzuwälzen (die Kosten nenne ich mal nicht, die würden ja am Ende einfach auf den Preis aufgeschlagen, aber im Prinzip dient die Auftrennung dann auch wieder der Kostenverschleierung).

Im vorliegenden Fall, also bei im KV bestimmten GU-Zwang, sehe ich als Laie allerdings auch keine Chancen.
 
11ant

11ant

Aber abgesehen davon, wenn es so im Vertrag steht hat der Notar nicht sogar eine Hinweis Pflicht? wenn ja dann haben die Käufer es einfach ignorieren oder die tragweite nicht verstanden.
Meines Wissens muß der Notar fragen, ob man seinen weihrauchgeschwängerten Ausführungen folgen konnte. Und dem Anfangsverdacht, der Notar könne mangelhaft aufgeklärt haben, schließe ich mich an.
Somit ab zum Steuerberater und schauen wie man da am günstigsten rauskommt.
Letzteres darf einem der Steuerberater allerdings nur dann verraten, wenn er gleichzeitig auch Rechtsanwalt ist. Das ist dieselbe Kiste wie beim "Arzt und Zahnarzt".
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? 16
2Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
3Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
4Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt 44
5Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren 50
6Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
7Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
8Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
9Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
10Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
11Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
12Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
13Grundstückskauf: Fragen zum Notar 24
14Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
15Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
16Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte 18

Oben