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Benutzer 1001
Das war mir so nicht bewusst das das Finanzamt den Vertrag bzw den Wortlaut bekommt, dachte vielleicht nur die Rechnung usw.Thread überhaupt gelesen? Das steht im Kaufvertrag, den der TE abgeschlossen hat. Kauf Grundstück mit gleichzeitiger Verpflichtung, mit GU XY eine Doppelhaushälfte zu bauen.
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Aber abgesehen davon, wenn es so im Vertrag steht hat der Notar nicht sogar eine Hinweis Pflicht? wenn ja dann haben die Käufer es einfach ignorieren oder die tragweite nicht verstanden.
Somit ab zum Steuerberater und schauen wie man da am günstigsten rauskommt.