M
Mangolicious
Mein Steuerberater beschrieb mir unverbindlich (dick unterstrichen), da Verträge nicht vorliegen, dass selbst wenn wir uns im Vorfeld auf einen GU festlegen, um ggf. Förderung zu sichern und eine Unterschrift hinsichtlich des Hausbaus leisten, kein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliege und kein objektiv sachlicher Zusammenhang vorliege, da wir im „ob“ und „wie“ gegenüber dem Veräußerer nach wie vor frei wären.
ihrer Meinung nach sei keine rechtliche oder andere Verbindung zwischen Kaufvertag und Generalunternehmer gegeben…
ein wenig mulmig ist mir dennoch. Die Beurkundung des Grubdstücks zieht sich ewig, da keine Freigabe der Stadtwerke und wir würden uns sehr gerne die KFW Förderzusage schon einholen (und die derzeitigen Preise sichern).
ihrer Meinung nach sei keine rechtliche oder andere Verbindung zwischen Kaufvertag und Generalunternehmer gegeben…
ein wenig mulmig ist mir dennoch. Die Beurkundung des Grubdstücks zieht sich ewig, da keine Freigabe der Stadtwerke und wir würden uns sehr gerne die KFW Förderzusage schon einholen (und die derzeitigen Preise sichern).