4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

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Mangolicious

Mein Steuerberater beschrieb mir unverbindlich (dick unterstrichen), da Verträge nicht vorliegen, dass selbst wenn wir uns im Vorfeld auf einen GU festlegen, um ggf. Förderung zu sichern und eine Unterschrift hinsichtlich des Hausbaus leisten, kein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliege und kein objektiv sachlicher Zusammenhang vorliege, da wir im „ob“ und „wie“ gegenüber dem Veräußerer nach wie vor frei wären.
ihrer Meinung nach sei keine rechtliche oder andere Verbindung zwischen Kaufvertag und Generalunternehmer gegeben…
ein wenig mulmig ist mir dennoch. Die Beurkundung des Grubdstücks zieht sich ewig, da keine Freigabe der Stadtwerke und wir würden uns sehr gerne die KFW Förderzusage schon einholen (und die derzeitigen Preise sichern).
 
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nordanney

Mein Steuerberater beschrieb mir unverbindlich (dick unterstrichen), da Verträge nicht vorliegen, dass selbst wenn wir uns im Vorfeld auf einen GU festlegen, um ggf. Förderung zu sichern und eine Unterschrift hinsichtlich des Hausbaus leisten, kein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliege und kein objektiv sachlicher Zusammenhang vorliege, da wir im „ob“ und „wie“ gegenüber dem Veräußerer nach wie vor frei wären.
ihrer Meinung nach sei keine rechtliche oder andere Verbindung zwischen Kaufvertag und Generalunternehmer gegeben…
ein wenig mulmig ist mir dennoch. Die Beurkundung des Grubdstücks zieht sich ewig, da keine Freigabe der Stadtwerke und wir würden uns sehr gerne die KFW Förderzusage schon einholen (und die derzeitigen Preise sichern).
Warum ist die mulmig? Sogar der Anwalt beschreibt 1:1, wie es jeder auch tun würde. Nur dann ein Problem, wenn beim Kauf des Grundstücks du nicht frei in der Wahl des Bauunternehmens bist. Das ist schon immer so und damit würdest du JEDEN Prozess gegen ein FA gewinnen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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