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nordanney
Antwort vom Immobilienbanker: Schau doch mal in den Vertragsbedingungen nach, wann das Darlehen fällig gestellt werden kann. Dort steht zu 100%, dass eine Kündigung nicht aus Spaß an der Freude möglich ist, sondern dass ein wichtiger Grund vorliegen muss ==> Du kommst Deinen Verpflichtungen nicht nach. Dann hast Du aber ein größeres Problem als eine Kündigung, denn Du hast kein Geld um Deine Raten zu bezahlen!!!Eigentlich ist ja die Kernfrage, ob ein Darlehensgeber grundsätzlich ein vertragsgemäß bedientes Darlehen fällig stellen kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen? (Sind hier keine Juristen? Ich kann das Thema leider nur aus dem Ökonomischen Blickwinkel betrachten.)
Wäre dem grundsätzlich so, säßen ja eigentlich alle Häuslebauer im selben Boot, unabhängig vom Darlehensgeber. Das kann ja eigentlich nicht sein.
Andere Frage ist natürlich, warum sollte das die Bank machen? Rein hypothetisch wäre das (Fälligstellen des Darlehens) für die Bank nur lukrativ, wenn sie das beim Darlehensnehmer gebundene Kapital woanders zu besseren Konditionen anlegen könnte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bank „meine“ für 20 Jahre gebundenen Euronen in einigen Jahren für einen theoretisch höheren Zinssatz in (sicherere) deutschen Staatsanleihen mit bspw. nur 10 jähriger Laufzeit anlegen könnte. Wenn es so weit käme, müsste auch das allgemeine Zinsniveau signifikant höher sein als heute, sodass der Häuslebauer dann zu einer wesentlich teureren Anschlussfinanzierung gezwungen wäre. Oder?
Somit musst Du den zweiten Teil Deiner Frage nicht beantworten, denn es wird bei ordnungsgemäßem Verlauf der Finanzierung zu keiner Kündigung kommen.
Es gibt einige Banken, die auf die Abtretungsklausel verzichten, ein Zinsaufschlag hierfür wird m.W. nicht verlangt.