Nein, in 75 Jahren sind seine Nachkommen das Recht zur Nutzung des Grundstücks los, und für das Haus gibt es solide so gut wie gar nichts. Oder wie hoch wird wohl der Wert eines Hauses am Ende seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer OHNE Grund sein?
Genauso hoch wie mit Grund. Ich sehe zumindest so gut wie keine Annoncen mit "Haus zu verschenken, Grundstück muss aber bezahlt werden", und wenn doch, dann sind es Bauruinen.
Davon abgesehen gibt es eine Entschädigung bei Ablauf des Erbbaurecht. Und diese Entschädigung kann und will sich die Gemeinde nicht leisten. Also wird das Erbbaurecht verlängert. So sieht es zumindest in 99,9% aller Fälle in den letzten 30-40 Jahren aus.
Und nochmal - weil du auch nicht rechnen willst - er zahlt in 75 Jahren an die 2 Mio. heutige Euros (bei 2% Inflation/a) für das Grundstück. Anstatt also den Tilgungszins & die Inflation an dem Kauf für sich arbeiten zu lassen, DARF er in den 75 Jahren regelmäßig die Inflation dem Erbbaurechtgeber ausgleichen - der zum Dank noch die Wertsteigerung des Grundstücks gratis mitgeliefert kriegt. D.h. anstatt heute für 250.000€ zu Kaufen, hätte der Geber in 75 Jahren um die 2.000.000€ Zinsen und ein Grundstück für 1.000.000€.
Mach es doch bitte einfach konkret für den TE und schwafel nicht rum. Richtig rechnen möchtest Du nämlich auch nicht ;-)
Das Grundstück würde im Kauf T€ 420 kosten bzw. bei Erbbauzins von 3.500€ p.a.
Jetzt reduzieren wir die 75 Jahre mal auf 40 Jahre, da der TE keine 75 Jahre im Haus erleben wird. Somit sind es bei normaler Nutzungsdauer T€ 140 an Erbbauzins. Von Anpassungen an den VPI in irgendeiner Art hat er nichts geschrieben (lag in den letzten 5 Jahren bei ungefähr 1%) - setzen wir 1% jährlich an, sind es T€ 171, die er in 40 Jahren bezahlt.
Natürlich hat er kein Eigentum, hat aber mit Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrags auf einen Schlag mal eben ne 1/4 Million gespart. Das ist die Stellschraube.
Wen interessiert es, was in 75 Jahren ist. HEUTE möchte ich bauen. Und entweder gehe ich zur Bank und leihe mir T€ 420 und bezahle in 40 Jahren rd. T€ 525 (1,2% Zinsen und 2% Tilgung als 40-Jahresdarlehen gerechnet). Also entweder mit 1.120€ Rate an die Bank oder zunächst 263€ an den Erbbaurechtsausgeber. Für den, der bauen möchte, sind das nur schlappe 857€ monatlich Mehraufwand (reduziert sich im Jahr 40 auf noch immer 690€ monatlich).
Genau in dieser Rechnung steckt der riesige Vorteil des Erbbaurechts. Du kannst einfach günstiger = liquiditätsschonender bauen.
Nenn mir einen objektiven Grund - nicht das Gefühl des Eigentümer seins oder des Vererbens -, warum man nicht am Besten gestern den Erbbaurechtsvertrag unterzeichnen soll.